Garnisonla
zarette,
die im
Frieden bestehenden
Lazarette für einzelne Garnisonstädte, verwandeln sich nach den Bestimmungen
der
Kriegssanitätsordnung mit der Mobilisierung in
Reservelazarette (s. d.), so daß also die Bezeichnung Garnisonla
zarette dann
in Wegfall kommt.