Garnison
(franz.), der
Ort, welcher
Truppen im
Frieden als Standquartier angewiesen ist; dann die
Truppen, welche in einem
solchen
Ort stehen. An der
Spitze derselben steht in
Festungen
oder an
Orten mit starker Garnison
der
Gouverneur oder
Kommandant, welcher
alle Beziehungen zwischen den
Truppen und den städtischen und sonstigen Behörden zu vermitteln hat.
In
Orten ohne
Kommandant versieht seine
Geschäfte der älteste Truppenbefehlshaber als Garnison
ältester.
Die
Truppen der Garnison
sind entweder einquartiert, d. h. bei den
Bürgern untergebracht, oder in dem
Staat gehörigen Gebäuden
kaserniert. Früher herrschte die
Einquartierung vor, jetzt in Rücksicht auf
Ausbildung und
Disziplin meist die
Kasernierung. Garnison
behörden sind: die Garnison
verwaltung, welche die
Kasernen und sonstigen Garnison
anstalten, die Lazarettverwaltung,
welche die der
Lazarette verwaltet, das Proviantamt, welches die Verpflegung der Garnison
besorgt. Garnison
dienst umfaßt den
innern
Dienst der Garnison
, wie Wachtdienst, Arbeitsdienst etc.