Gant
(Vergantung
, vielleicht v. lat. in
quantum, »wieviel? wie teuer?«; ital. incanto,
franz. encan), der öffentliche gerichtliche Zwangsverkauf, namentlich der öffentliche Verkauf
der
Güter eines Überschuldeten;
daher Gant
prozeß, s. v. w.
Konkurs;
Gantmann (Gant
schuldner), der in
Konkurs Verfallene;
Ganthaus
,
das Versteigerungshaus;
Gant
meister, der
Auktionator;
ganten
, verganten
, die Gant verfügen, öffentlich versteigern, verauktionieren,
in
Konkurs (s. d.) erklären.