Galgen
(althochd. Galgo, ursprüngl. s. v. w. Baumast),
Vorrichtung zur Vollziehung der
Todesstrafe mittels des
Henkens, besteht eigentlich aus zwei aufrecht stehenden Pfosten und
einem Querholz darüber, bisweilen auch aus drei Pfosten mit Querhölzern oder aus einem Pfosten, in den ein Querholz rechtwinkelig
eingelassen ist
(Knie-,
Schnell-,
Soldaten-, Wippgalgen
). Die Galgen
befanden sich früher meist außerhalb
der bewohnten
Orte auf hohen
Punkten (Galgenberg
). Da die Errichtung oder Ausbesserung eines Galgens
anrüchig machte, so pflegten
dazu alle Baugewerke des
Distrikts, für
den der Galgen
errichtet werden sollte, versammelt zu werden.
Der
Richter reichte dann den ersten
Stein für den Unterbau und behaute das zum Galgen
bestimmte
Holz,
[* 2] worauf
alle
Gewerke zusammen die
Arbeit vollendeten, wenn nicht hierzu bloß einige
Personen durch das
Los bestimmt wurden. Galgen
, welche
mit einer kreisförmigen Untermauerung versehen waren, auf welcher die
Pfeiler mit den Querbalken standen, hießen
Hochgericht.
Sie galten zugleich als das
Wahrzeichen der hochnotpeinlichen
Gerichtsbarkeit des betreffenden
Gerichtsherrn.
Die
Exekution an dem armen
Sünder wurde so vollzogen, daß er mit dem
Henker auf einer
Leiter zu einem der Querhölzer emporsteigen
mußte,
um an letzterm aufgeknüpft, dann aber durch Wegziehen der
Leiter vom
Leben zum
Tod gebracht zu werden. In
England und
Amerika,
[* 3] wo, ebenso wie in
Österreich,
[* 4] die
Todesstrafe mittels des
Stranges noch üblich ist, gibt es keine
stehenden Galgen.
Es wird vielmehr in jedem einzelnen
Fall eine besondere Bretterbühne aufgeschlagen. Der Verbrecher steht mit
der
Schlinge um den
Hals auf einer Fallthür und wird dadurch, daß sich diese
Thür nach unten öffnet, erhängt.