in
Oberdeutschland s. v. w.
Abgabe, besonders
Abzugsgeld (vgl.
Gabella);
dann
Zunft,
Gilde;
daher Gaffel
bruder,
Gildebruder, Zunftmitglied;
Gaffel
herren, Ratsherren, welche den Zunftversammlungen beiwohnen;
Gaffel
knecht, Jungmeister
der Zunftdiener;
Gaffel
meister, Obermeister, Zunftältester.
eine Segelstange, welche ziemlich diagonal und, wenn in normaler
Lage, längsschiffs hinter dem
Mast hängt und dazu dient, die obere Seite eines Gaffel
segels (s. Takelage) auszuspannen; das
Ende, womit sie am
Mast anliegt, schließt in Gabelform ab (woher der
Name), und diese
Gabel (Mick) umfaßt den
Mast. Die Gaffel
vertritt
die
Stelle einer
Raa und ist mit zwei
Tauen
(Fallen,
[* 2] Piekfall und Klaufall) versehen, die dazu dienen, die
Gaffel
mit dem
Segel hinten am
Mast hinaufzuziehen; seitwärts wird die Gaffel
durch die
Geerden bewegt, welche den
Brassen eines
Raasegels
entsprechen. Vgl.
Segel.