Fußbad
als
Heilmittel wird teils zur
Ableitung des
Bluts von entfernten Körperteilen, teils bei örtlichen
Leiden,
[* 2] Verhärtungen der
Haut
[* 3]
(Schwielen und
Hühneraugen), Frostbeulen,
Entzündungs- und Eiterungsprozessen etc. angewandt.
Beim Fußbad
sollen
nicht nur die
Füße, sondern auch die
Waden in das
Wasser eingetaucht werden; letzteres muß gleichmäßig temperiert sein,
und nach dem
Bad
[* 4] ist durch scharfes Abtrocknen und
Frottieren Vorsorge vor
Erkältung zu treffen.
Wenn möglich, geht man unmittelbar nach dem Fußbad
ins
Bett.
[* 5]
Kalte Fußbäder nimmt man nur einige
Minuten,
warme oft eine Viertelstunde und länger. Zum
Zweck der
Ableitung gebraucht man Fußbäder von hoher
Temperatur (38-45° C.)
und erhöht deren örtlich reizende Einwirkung auf die
Haut noch durch Zusatz von
Asche (4-6
Hände voll),
Soda,
Salz
[* 6] (2
Hände voll), Senfmehl (3-4 Eßlöffel) oder geriebenem
Meerrettich, wodurch man die sogen. geschärften Fußbäder
erhält.
Bezweckt man durch das Fußbad
Zusammenziehung und
Heilung, z. B. bei Frostbeulen, Fußgeschwüren etc., so
fügt man
Alaun
[* 7] (2-4 Eßlöffel),
Kleie, auch
Eichen- oder Buchenrindenabkochungen hinzu.
Soll das Fußbad
nur lösend und erweichend
wirken, so wendet man reines
Wasser oder Seifenwasser an, beides von höchstens 35° C. Da alle warmen Fußbäder, namentlich
solche von hoher
Temperatur und mit den genannten Zuthaten geschärfte, den Blutzufluß nach den
Beinen vermehren und gleichzeitig
eine Blutüberfüllung in den Beckenorganen (dem
Mastdarm und den innern
Geschlechtsteilen,
Uterus etc.)
hervorrufen, so ist bei allen Reizungszuständen in diesen
Organen, wie
Menstruation,
Schwangerschaft etc., ihr
Gebrauch zu unterlassen.
Eine entgegengesetzte
Wirkung hat das kalte Fußbad
(22-30° C.), indem es das
Blut von den
Füßen weg nach
Kopf und
Brust hinleitet,
weshalb solche Individuen, die an
Kongestionen nach diesen Teilen oder entzündlichen Zustanden derselben
leiden, die
Füße nicht kalt baden dürfen.