Fund
(engl., spr. fönnd), s. v. w. Fonds (s. d.).
175 Wörter, 1'236 Zeichen
(engl., spr. fönnd), s. v. w. Fonds (s. d.).
die Besitzergreifung einer verlornen, d. h. einer beweglichen Sache, deren Besitz ohne darauf gerichtete Absicht aufgehört hat; auch wohl Bezeichnung für die gefundene Sache selbst. Der Finder erwirbt weder Eigentum noch einen Besitz, welcher Grundlage der Ersitzung sein kann; er ist verbunden, bei der zuständigen Behörde (gewöhnlich der Polizei) Anzeige zu erstatten. Die rechtswidrige Zueignung einer gefundenen Sache (sogen. Funddiebstahl) fällt unter den Begriff der Unterschlagung (s. d.). Dem Finder gebührt nach manchen Gesetzen eine Belohnung (Finderlohn, Findelgeld, Fundgeld), welche z. B. nach preußischem Landrecht ein Zehntel des Wertes der gefundenen Sache nach Abzug der Kosten und bei Wertgegenständen von über 1500 Mk 1 Proz. beträgt. Meldet sich der Eigentümer oder frühere Besitzer nicht, so gehört nach preußischem Rechte die gefundene Sache dem Finder, wofern sie nicht mehr als 300 Mk. wert ist. Bei einem Mehrwert erhält der Finder 300 Mk. zum voraus, während die Sache im übrigen der Armenkasse des Fundorts zufällt. Nach andern Gesetzgebungen hat der Staat ein Anrecht auf gefundene Sachen, deren Eigentümer nicht zu ermitteln ist.
(franz., spr. fóng), Grund und Boden (Fonds de terre); dann eine Geldanlage, Geldbestand, Grundkapital u. dgl., daher Amortisationsfonds, Reservefonds etc. In England bezeichnete man früher mit Fonds. (Funds) insbesondere solche Staatseinnahmen, welche zur Verzinsung und Tilgung von Anleihen bestimmt waren. Ursprünglich war jede einzelne Anleihe auf eine besondere Einnahme fundiert. Später vereinigte man die zusammengehörigen Fonds zu großen Gruppen, an deren Stelle dann 1786 der allgemeine Amortisationsfonds trat. In Frankreich verstand man unter Fonds publics (holl. Fundsen) von jeher die Staatsschuldverschreibungen überhaupt. In Deutschland bezeichnet man als Fonds oft Wertpapiere, welche zu Vermögensanlagen benutzt werden, im Gegensatz zu den Wechseln; im engern Sinn versteht man neuerdings an der Börse unter Fonds nur gewisse als verhältnismäßig sicher geltende, fest verzinsliche Effektengattungen, namentlich Staatsobligationen und Pfandbriefe landschaftlicher Korporationen.
Fondsbörse, die Börse, an welcher hauptsächlich Fonds gehandelt, d. h. Fondsgeschäfte gemacht, werden. Diese Geschäfte sind meist nur Bargeschäfte, keine Differenzgeschäfte und werden vielfach nur von amtlich bestellten Maklern vermittelt. Fondsmakler, der Makler in Fonds; à f. perdu heißt auf Leibrenten angelegtes, »eisernes Kapital« sowie unentgeltliche Beiträge für nicht hinreichend rentable Unternehmungen. Im übertragenen Sinn ist Fonds auch s. v. w. Geistesvorrat, geistige Befähigung, Wissensschatz, innerer sittlicher Gehalt etc.