Fund
(engl., spr. fönnd), s. v. w. Fonds (s. d.).
Fund
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Fund
(engl., spr. fönnd), s. v. w. Fonds (s. d.).
Fund,
die Besitzergreifung einer verlornen, d. h. einer beweglichen
Sache, deren
Besitz ohne darauf gerichtete Absicht
aufgehört hat; auch wohl Bezeichnung für die gefundene
Sache selbst. Der Finder erwirbt weder
Eigentum
noch einen
Besitz, welcher Grundlage der
Ersitzung sein kann; er ist verbunden, bei der zuständigen Behörde (gewöhnlich
der
Polizei)
Anzeige zu erstatten. Die rechtswidrige Zueignung
einer gefundenen
Sache (sogen.
Funddiebstahl) fällt unter den
Begriff der
Unterschlagung (s. d.). Dem Finder gebührt nach manchen
Gesetzen eine Belohnung
(Finderlohn,
Findelgeld, Fundgeld
), welche z. B. nach preußischem
Landrecht ein Zehntel des
Wertes der gefundenen
Sache nach Abzug der
Kosten
und bei Wertgegenständen von über 1500 Mk 1 Proz. beträgt. Meldet sich der
Eigentümer oder frühere
Besitzer nicht, so
gehört nach preußischem
Rechte die gefundene
Sache dem Finder, wofern sie nicht mehr als 300 Mk. wert
ist. Bei einem
Mehrwert erhält der Finder 300 Mk. zum voraus, während die
Sache im übrigen der Armenkasse des Fundorts
zufällt.
Nach andern
Gesetzgebungen hat der
Staat ein Anrecht auf gefundene
Sachen, deren
Eigentümer nicht zu ermitteln ist.
Folz - Foeniculum
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Seite 6.422.Geschichtskarten von D
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Deutschland. (franz., spr. fóng), Grund und Boden (Fonds de terre); dann eine Geldanlage, Geldbestand, Grundkapital u. dgl., daher
Amortisationsfonds, Reservefonds etc. In England bezeichnete man früher mit Fonds. (Funds) insbesondere solche Staatseinnahmen,
welche zur Verzinsung und Tilgung von Anleihen bestimmt waren. Ursprünglich war jede einzelne Anleihe
auf eine besondere Einnahme fund
iert. Später vereinigte man die zusammengehörigen Fonds zu großen Gruppen, an deren Stelle dann 1786 der
allgemeine Amortisationsfonds trat. In Frankreich verstand man unter Fonds publics (holl. Fundsen
) von jeher die Staatsschuldverschreibungen
überhaupt. In Deutschland
[* 3] bezeichnet man als Fonds oft Wertpapiere, welche zu Vermögensanlagen benutzt werden,
im Gegensatz zu den Wechseln; im engern Sinn versteht man neuerdings an der Börse unter Fonds nur gewisse als verhältnismäßig
sicher geltende, fest verzinsliche Effektengattungen, namentlich Staatsobligationen und Pfandbriefe landschaftlicher Korporationen.
Fondsbörse, die Börse, an welcher hauptsächlich Fonds gehandelt, d. h. Fondsgeschäfte gemacht, werden. Diese Geschäfte sind meist nur Bargeschäfte, keine Differenzgeschäfte und werden vielfach nur von amtlich bestellten Maklern vermittelt. Fondsmakler, der Makler in Fonds; à f. perdu heißt auf Leibrenten angelegtes, »eisernes Kapital« sowie unentgeltliche Beiträge für nicht hinreichend rentable Unternehmungen. Im übertragenen Sinn ist Fonds auch s. v. w. Geistesvorrat, geistige Befähigung, Wissensschatz, innerer sittlicher Gehalt etc.