Fürst
enbank
(Fürstenrat), im frühern
Deutschen
Reich Bezeichnung der auf dem
Reichstag zu einer
Korporation vereinigten
geistlichen und weltlichen Territorialherren, mit Ausnahme der
Kurfürsten, die ein besonderes
Kollegium bildeten. Man unterschied
darin zwei
Bänke, eine geistliche und eine weltliche. Zu den
Virilstimmen der hier vertretenen weltlichen
und geistlichen
Herren kamen noch 6
Kuriatstimmen, 4
Grafen- und 2 Prälatenbänke. Der
Reichsfürstenrat (Reichsfürst
enkollegium)
zählte zur Zeit des
Westfälischen
Friedens 36 geistliche
Stimmen, einschließlich der 2
Kuriatstimmen der
Prälaten, und 94 weltliche
Stimmen, einschließlich
der 4
Kuriatstimmen der
Grafen, nach dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 aber im ganzen noch 131
Stimmen,
einschließlich der 4 gräflichen
Kuriatstimmen.
Eigentlich geistliche
Stimmen waren darunter nur noch 3, die des
Kurerzkanzlers, des
Deutschen und des
Johanniterordens. Die
übrigen geistlichen
Stimmen waren an weltliche
Fürsten übergegangen, und die Unterscheidung zwischen geistlicher und weltlicher
Bank hatte somit ihre Bedeutung verloren. Auch auf den
Landtagen einzelner größerer Territorien kam es
vor, daß die
Fürsten,
Grafen und freien
Herren sich von den übrigen Adligen absonderten und eine eigne
Kurie bildeten, die
denn wohl auch als Fürst
enbank bezeichnet wurde.