Frivol
(lat.), nichtig, leichtfertig, des sittlichen Gehalts ermangelnd, schlüpfrig;
in der Rechtssprache vermessen,
strafbar (z. B. frivole
, d. h. unbegründete, nichtige,
Appellation);
Frivolität
, Leichtfertigkeit;
Frivol
68 Wörter, 602 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Frivol
(lat.), nichtig, leichtfertig, des sittlichen Gehalts ermangelnd, schlüpfrig;
in der Rechtssprache vermessen,
strafbar (z. B. frivole
, d. h. unbegründete, nichtige,
Appellation);
Frivolität
, Leichtfertigkeit;
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
(lat.), leichtfertig, nichtig, des sittlichen Halts ermangelnd, schlüpfrig;
im jurist. Sinne: ^[] nichtig, vermessen, strafbar;
frivol
isieren, in frivoler
Weise behandeln;
Frivolität
, frivoles
Wesen, Thun, frivole
Äußerung u. s. w.;
Frivol
itäten ist auch die Bezeichnung für eine durch Handarbeit gefertigte Art
leichter Spitzen.
Nr. | Ergebnis | Frivol |
---|---|---|
1 | ****** | fri|vol <Adj.> [frz. frivole, eigtl. = nichtig, unbedeutend < lat. frivolus = zerrieben, zerbrechlich, zu: friare ... |