Friedrichsdor
(Pistole), preuß. Goldmünze zu 5 Thlr. in Gold, [* 2] wovon es auch halbe und doppelte von verhältnismäßigem Wert gab;
seit 1713-70: 21 Karat 9 Grän fein, von da an 21 Karat 8 Grän oder 902 7/9 Tausendteile fein, wog 6,6816 g fein, wurde in Preußen [* 3] in allen Staatskassen zu 5⅔ Thlr. angenommen.
Der gesetzliche Goldwert war 6,032 g fein = 16,829 Mk. ¶