Freydorf
,
Rudolf von, bad.
Minister, zweiter Sohn des badischen
Generals und Kriegsministers
Karl
Wilhelm
Eugen v. Freydorf
(gest. 1854), geb. zu
Karlsruhe,
[* 2] studierte in
Heidelberg
[* 3] und trat 1843 als Rechtspraktikant in den badischen Justizdienst, in
dem er 1860 zum
Rat im
Justizministerium vorrückte. Er bearbeitete einen Teil der neuen
Kirchen- und Justizgesetzgebung und schrieb:
»Badische
Prozeßordnung mit
Erläuterungen« (Heidelb. 1865-67) sowie den
»Prozeß von
Baumbach« (Karlsr. 1864). Nach dem
Sturz
des
Ministeriums
Edelsheim zum
Präsidenten des
Ministeriums des großherzoglichen
Hauses und zum
Minister des
Auswärtigen
auch der
Justiz) ernannt, verhandelte er im
August 1866 den
Friedens- und Bündnisvertrag mit
Preußen
[* 4] und war seitdem mit
Eifer und Erfolg dafür thätig, die Militärorganisation und die
Gesetzgebung
Badens mit denen
des Norddeutschen
Bundes möglichst in Übereinstimmung zu bringen. Auch an den
Verhandlungen über die
Gründung des
Deutschen
Reichs 1870 nahm er hervorragenden
Anteil. Er war seitdem Mitglied des
Bundesrats sowie seit 1867
Abgeordneter
zur badischen Zweiten
Kammer. Gleichzeitig mit
Jolly schied er aus dem
Ministerium und starb in
Karlsruhe.