Frevel,
im allgemeinen s. v. w. Unrecht, namentlich ein solches, welches in besonders leichtfertiger Weise begangen wird; im ältern deutschen Recht Bezeichnung für leichtere Vergehen polizeilicher Art, auch die Buße, welche auf solche Frevel gesetzt war; wie man denn noch jetzt von Wald-, Holz-, Feldfrevel etc. spricht.