Frensdorff
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Ferdinand, namhafter Germanist, geb. zu Hannover, [* 2] studierte die Rechte auf den Universitäten Heidelberg, [* 3] Göttingen, [* 4] Berlin [* 5] und Leipzig, [* 6] habilitierte sich 1860 in Göttingen als Privatdozent und wurde 1866 außerordentlicher, 1873 ordentlicher Professor des deutschen Rechts. Seine Schriften, durch gediegene und geschmackvolle Behandlung ausgezeichnet, sind: »Die Stadt- und Gerichtsverfassung Lübecks im 12. und 13. Jahrhundert« (Lüb. 1861),
der sich die gehaltvolle und ergebnisreiche Jubiläumsschrift »Das lübische Recht nach seinen ältesten Formen« (Leipz. 1872) sowie die beiden Aufsätze: »Die beiden ältesten hansischen Rezesse« und »Über die Vorarbeiten zu einer neuen Ausgabe des lübischen Rechts« in den »Hansischen Geschichtsblättern« (1871 u. 1873) anschließen;
ferner »Die Chroniken der Stadt Augsburg« [* 7] (Leipz. 1865-1866, 2 Bde.) in den »Chroniken der deutschen Städte« (Bd. 4 u. 5) und »Ein Urteilsbuch des geistlichen Gerichts zu Augsburg aus dem 14. Jahrhundert« in Doves »Zeitschrift für Kirchenrecht« (Bd. 10, 1871);
endlich das Lebensbild des hannöverschen Staatsmanns »Karl Bertram Stüve« in den »Preußischen Jahrbüchern« (1872-73, Bd. 30-32).
In den »Hansischen Geschichtsquellen« (Bd. 3) gab er heraus: »Dortmunder Statuten und Urteile« (Halle [* 8] 1882).