Fremd
,
Gegensatz von einheimisch, also alles (Person oder Sache), was nicht der Heimat angehörig ist.
Insofern sich der
Begriff der
Heimat bald enger, bald weiter fassen läßt, verengert und erweitert sich auch der
Begriff
von fremd
, welcher sich demnach ebensowohl auf die Verschiedenheit des
Ortes oder der
Provinz wie auf die des
Staats oder des Volksstammes
beziehen kann (s.
Fremdenrecht).