Freiherr,
im Mittelalter auch Edelherr, die ursprüngliche Bezeichnung eines wahrhaft «Freien Mannes», der in seinem Gebiete nach keiner Richtung hin einem andern unterthan oder von solchem abhängig war. (S. Freie Herren.) Der von derartigen Dynasten schon im 14. Jahrh. gebrauchte Titel Freiherr wich bei diesen allmählich dem Grafen- und Fürstentitel, während er zur Bezeichnung einer eigenen hinter dem Grafenstande rangierenden Klasse des niedern Adels wurde. In neuester Zeit verlor der Freiherrentitel dadurch, daß er in einzelnen Ländern nicht mehr als höhere, den Besitz des Adels voraussetzende Adelsstufe, sondern unmittelbar mit der Adelsverleihung vergeben wird, immer weiter an Bedeutung. Dem Freiherr entspricht der in der Anrede gebräuchliche Titel Baron (s. d.).