Freiherr
,
die seit Ende des 14. Jahrh. gebräuchliche Bezeichnung eines Dynasten, welcher keinem Größern zu Diensten verpflichtet war, jetzt Titel der Adligen, welche den nächsten Rang nach den Grafen haben, dem Baron (s. d.) entsprechend.
Die Gemahlin eines Freiherrn
wird
Freifrau, die Tochter Freiin genannt.