Freigebigkeit
(Liberalitas), d. h. die Bereitwilligkeit, zu geben, ohne dazu verpflichtet zu sein, setzt, um für Tugend gelten zu dürfen, einerseits voraus, daß man zu geben habe (d. h. nicht, wie der heil. Crispinus, das Leder stehle, um andern Schuhe daraus zu schneiden), anderseits, daß es aus reinem Wohlwollen, d. h. weder um mit Reichtum zu prahlen, noch um durch Verachtung desselben zu glänzen, geschehe.