Freifrau
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s. Freiherr. ^[= die seit Ende des 14. Jahrh. gebräuchliche Bezeichnung eines Dynasten, welcher keinem Größern ...]
Freifrau
3 Wörter, 23 Zeichen
Freifrau,
s. Freiherr. ^[= die seit Ende des 14. Jahrh. gebräuchliche Bezeichnung eines Dynasten, welcher keinem Größern ...]
die seit Ende des 14. Jahrh. gebräuchliche Bezeichnung eines Dynasten, welcher keinem Größern zu Diensten verpflichtet war, jetzt Titel der Adligen, welche den nächsten Rang nach den Grafen haben, dem Baron (s. d.) entsprechend.
Die Gemahlin eines Freiherrn wird Freifrau, die Tochter Freiin genannt.
Nr. | Ergebnis | Freiherr |
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1 | ****** | Frei|herr, der [spätmhd. vrīherre, vrīer herre = freier Edelmann]: 1. <o. Pl.> Adelstitel eines Angehörigen ... |