Freier
Verkehr heißt im Zollwesen im
Gegensatz zum gebundenen
Verkehr derjenige Warenverkehr
, welcher
nicht unter Zollkontrolle steht.
Eine Ware geht in den freien Verkehr, wenn sie den Zollniederlagen entnommen und ohne Begleitschein weiter transportiert, bez. verkauft wird.