Freibataillon
(Freikompanie,
Freifähnlein), ursprünglich eine
Kompanie oder ein
Fähnlein, das bei Umformungen, namentlich
wenn nach großen Verlusten die
Fähnlein mehrerer
Regimenter vereinigt wurden, aus dem Regimentsverband frei wurde. Im 15. Jahrh.
wurden
Freifähnlein auch besonders aufgestellt, um in
Verbindung mit leichter
Reiterei zur
Einleitung der
Schlacht und zum kleinen
Krieg verwendet zu werden. Als der Bataillonsverband eingeführt wurde, befanden sich auch die Freibataillone
außerhalb eines
Regiments.
Später verwischte sich diese Bedeutung
(frei von Regimentsverband), man nannte nun die Freibataillone
nach ihrer Verwendung, so z. B. die leichte
Infanterie im
Heer
Friedrichs II., die er mit den
Husaren im
Sicherheitsdienst verwendete. Es war die einzige
Truppe, der er das sonst streng verbotene Besetzen von
Häusern, Dörfern u.
dgl. gestattete.