Frauenzimmer
,
ursprünglich (seit dem 15. Jahrh. vorkommend) s. v. w. Frauengemach, das abgesonderte Zimmer, in welchem sich die Frauen und Dienerinnen des Hauses aufhielten;
wurde dann als Kollektivbegriff
(»das Frauenzimmer«
) auf die Gesamtheit der
darin wohnenden
Frauen, die weibliche Dienerschaft, das
Gefolge der Fürstin, bald auch auf die
Frauen überhaupt (und zwar
in der
Regel vornehme und wohlgesittete)
übertragen und bildete sich endlich (seit dem 17. Jahrh.) zur Bezeichnung einer einzelnen
weiblichen
Person von
Stand und
Bildung aus.