Franken
,
germanisches Volk, s. Frankenreich.
Franken
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Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Franken,
germanisches Volk, s. Frankenreich.
Franken,
im engern
Sinn das bedeutendste der Herzogtümer, in welche
Deutschland
[* 2] nach dem
Ausgang der karolingischen
Dynastie zerfiel. Dasselbe wurde von alters her als
Kern des aus der einstigen fränkischen
Monarchie erwachsenen
Deutschen
Reichs angesehen, weshalb auch der deutsche König, welchem
Stamm er auch angehören mochte, durch die
Wahl, die meist auf fränkischer
Erde geschah, für seine
Person das
Recht der Franken
erhielt. Die
Grenze des Herzogtums Franken
, zu
welchem auf dem linken Rheinufer gegen
Lothringen hin noch das Gebiet von
Worms,
[* 3]
Mainz
[* 4] und
Speier
[* 5] gehörte, zog
sich auf der rechten Seite des
Rheins zwischen
Sachsen,
[* 6]
Bayern
[* 7] und Alemannien hin; im N. ward sie ungefähr durch den
Lauf der
Sieg,
Eder und
Werra sowie durch den
Thüringer Wald, im O. durch das
Fichtelgebirge und die
Wasserscheide zwischen
Rednitz und
Nab, im S. durch die
Altmühl, Wernitz, den obern
Kocher, die
Enz und
Murg bezeichnet. Es zerfiel in
Francia
orientalis
(Ostfranken,
Franconia, vgl.
Fränkischer Kreis), das Gebiet auf beiden Seiten des
Mains, dessen
Mittelpunkt
Würzburg
[* 8] war, und
Francia Rhenensis (Rheinfranken
), das Land um den
Rhein und insbesondere die
Gaue am linken
Ufer dieses
Flusses; als
die
Grenze zwischen beiden Teilen von Franken
kann der
Spessart angesehen werden. Zu Anfang des 10. Jahrh. wetteiferten
zwei
Geschlechter um die herzogliche
Gewalt in Franken:
das
Haus der Popponen oder
Babenberger, deren Besitzungen in dem spätern
Bamberg
[* 9] ihren
Mittelpunkt hatten, und das
Haus der
Konradiner, die aus dem Niederlahngau stammten.
Unter
Ludwig dem
Kind brach zwischen beiden ein heftiger
Kampf, die sogen.
Babenberger Fehde, aus, in welcher
sich der König und die
Kirche auf die Seite der
Konradiner stellten, und welche damit endigte, daß nach dem
Untergang der
Babenberger, deren
Haupt
Adalbert 906 hingerichtet ward,
Konrad I. (s. d.) als
Herzog von Franken
anerkannt wurde.
Als dieser 911 zum König erwählt wurde, ging die herzogliche
Gewalt auf seinen
Bruder
Eberhard (s. d.) über. Dieser erhob
nach dem
Tod
Konrads keinen Anspruch auf die
Krone, sondern erwählte
Heinrich I. zum König und stand mit diesem, der ihm 926 auch
richterliche Befugnisse in
Lothringen übertrug, bis an sein Ende im besten Einvernehmen. Auch an der
Wahl
Ottos I. 936 nahm
Eberhard teil, empörte sich aber dann gegen
Otto im
Bund mit dessen
Brüdern
Thankmar und
Heinrich und wurde 939 bei
Andernach von Anhängern des
Königs überfallen und niedergemacht. Die
Folge dieser
Unruhen war die Aufhebung des
Herzogtums in Franken
, fortan stand das Land unmittelbar unter der
Krone.
Das mächtigste
Geschlecht in Rheinfranken
war nun das
Haus der
Salier, dessen
Haupt,
Konrad der
Rote, Schwiegersohn
Kaiser
Ottos
I. und
Herzog von
Lothringen wurde, das mit einem ausgedehnten allodialen
Besitz Grafenrechte im
Worms-,
Speier-,
Nahe- und andern
Gauen verband, dessen
Güter in
Worms ihren
Mittelpunkt hatten, und von dessen
Gliedern mehrere
Herzöge andrer
Stämme waren. Zu einer wirklich herzoglichen
Gewalt in Rheinfranken
ist dasselbe indes nicht gelangt.
Der eine
Zweig dieses
Hauses gelangte 1024 mit
Konrad II. zum
Thron;
[* 10] der andre, jüngere
Zweig starb 1039 mit dessen
Vetter
Konrad dem jüngern aus. Rheinfranken
gehörte später zum Teil den rheinischen
Pfalzgrafen, zum Teil geistlichen
Herren, den
Bischöfen von
Worms,
Speier und
Mainz, zum Teil weltlichen, den
Wild- und
Rheingrafen, den
Grafen von
Nassau,
Katzenelnbogen,
Hanau
[* 11] und den
Landgrafen von
Hessen;
[* 12] der
Name Franken war für diese
Bezirke nicht mehr im
Gebrauch. In
Ostfranken gelang
es den
Bischöfen von
Würzburg im Anfang des 12. Jahrh., herzogliche
Rechte geltend zu machen.
Als dann Kaiser Heinrich V., um den Abfall des Bischofs Erlung zu strafen, diesem die herzogliche Gewalt entzog, ernannte er seinen Neffen Konrad von Staufen zum Herzog von und dieser behielt den Titel auch bei, als 1120 Würzburg in seine Rechte wieder eingesetzt wurde. Das staufische Herzogtum ward später nach einem Hauptpunkt der Besitzungen des Hauses als Herzogtum Rothenburg [* 13] bezeichnet und erhielt sich als solches bis zum Erlöschen des Hauses; die Bischöfe von Würzburg aber erschlichen von Friedrich I. 1168 auf Grund gefälschter Urkunden Heinrichs II., Konrads II. und Heinrichs III., welche sie vorlegten, die Anerkennung und Bestätigung ihrer Rechte und nahmen (zuerst Bischof Johann II. 1411 bis 1440) den Titel Herzog von Ostfranken an, ohne daß aber dadurch dem Bischof Rechte über die bambergischen, fuldaischen, burggräflich nürnbergischen, ¶
hennebergischen, hohenlohischen und andre Gebiete, in welche das ehemalige Herzogtum zerfiel, eingeräumt worden wären. Aus diesen Gebieten wurde dann bei der Einteilung des Reichs in Kreise [* 15] der fränkische Kreis [* 16] gebildet. 1633 ließ Bernhard von Weimar [* 17] sich von den zu Heidelberg [* 18] versammelten Fürsten des Heilbronner Bundes zum Herzog von Franken ernennen, welches Herzogtum größtenteils aus geistlichen Territorien gebildet werden sollte; in Würzburg ließ Bernhard sich huldigen, vermochte sich aber nach dem Sieg der Kaiserlichen bei Nördlingen, [* 19] in Franken nicht zu behaupten.
Später wurde der größere Teil von Franken bayrisch, und 1837 erhielten die drei nördlichen Kreise des Königreichs Bayern den Namen Ober-, Mittel- und Unterfranken (s. die einzelnen Artikel).
Vgl. Eckhart, Commentarii de rebus Franciae orientalis et episcopatus Wirceburgensis (Würzb. 1729, 2 Bde.);
Breßlau, Die würzburgischen Immunitäten und das Herzogtum Ostfranken, im 13. Bande der »Forschungen zur deutschen Geschichte«, S. 87 ff. (Götting. 1873);
Henner, Die herzogliche Gewalt der Bischöfe von Würzburg (Würzb. 1874).
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Geldeinheit und Münze, s. Frank. ^[= # Herzogtum des alten Deutschen Reichs, dehnte sich aus zu beiden Seiten des Rheins von der elsäss. ...]
ein westgerman. Stamm (s. Westgermanen), der sich um 100 v. Chr. aus dem Völkerverbande der Sueven (Sweben) losgelöst hat, um am untern Rhein seine Wohnsitze zu nehmen. Tacitus und Plinius kennen die Franken unter ihrem ältesten, den Kultusverband bezeichnenden Namen Istævones (Istiaiwen). Zu ihnen gehörten die Bataver, Chattuarier, Ubier, Sigambern, Marser, Usipeter, Tenkterer, Chamaven, Brukterer, Ampsivarier und Angrivarier, später auch die Katten (Hessen).
Ein großer Teil der Franken am linken Rheinufer ist in den ersten Jahrhunderten n. Chr. romanisiert worden; die im heutigen Westfalen [* 20] wohnenden Stämme wurden von den Sachsen unterworfen. Im 5. Jahrh. eroberten die Franken dauernd die Gebiete links vom Rhein und seitdem hat sich die heutige deutsch-franz. Sprachgrenze gebildet. Die Franken zerfielen damals in zwei Hauptstämme:
1) die Salier, im Mündungsgebiet des Rheins und der Somme, wo 411 Tongern und Arras [* 21] röm. Grenzstationen gegen sie waren. Ihr Gesetzbuch, die Lex salica oder das Salische Gesetz (s. d.), ist unter Chlodwig aufgezeichnet worden; damals zerfielen die Salier in mehrere Staaten;
2) die Ripuarier (Ribuarier). Um 500 bildeten sie ein Reich mit der Hauptstadt Köln, [* 22] das sich von Eifel und Westerwald zu beiden Seiten des Rheins (westlich von der Maas begrenzt) bis an die Zuidersee und die Friesen ausdehnte. Ihr Gesetzbuch, die Lex Ribuariorum (Ausg. von Sohm in den «Monumenta Germaniae historica», Leges V, Sonderabdruck 1883), ist trotz der Verwandtschaft nicht bloß ein Lokalrecht des salischen Rechts. Die weltgeschichtliche Bedeutung der Franken begann mit Chlodwig (s. d. und Fränkisches Reich). Außer den genannten galten im Deutschen Reich noch drei Stämme als Franken: Lothringer (Moselfranken), Rheinfranken (Nassau, Pfalz, unterer Main, Neckar), beide seit 496 hervorgegangen aus der Mischung der siegreichen Franken mit den unterworfenen Alamannen;
Ostfranken, entstanden durch Mischung von Franken und Thüringern. -
Vgl. Zeuß, Die Deutschen und die Nachbarstämme (Münch. 1837);
Waitz, Deutsche [* 23] Verfassungsgeschichte, Bd. 2 (3. Aufl., Kiel [* 24] 1882);
Watterich, Die Germanen des Rheins (Lpz. 1872);
Dederich, Der Frankenbund, dessen Ursprung und Entwicklung (Hannov. 1874);
R. Schröder, Die Franken und ihr Recht (Weim. 1881);
ders., Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte (Lpz. 1889);
H. Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte (Systematisches Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft, Abteil. 2, Tl. 1, Bd. 1, ebd. 1887). -
Über die fränk. Mundarten s. Deutsche Mundarten (Bd. 5, S. 31).
Herzogtum des alten Deutschen Reichs, dehnte sich aus zu beiden Seiten des Rheins von der elsäss. Grenze bis Bingen [* 25] und zu beiden Seiten des Mains. Im N. grenzte es an Sachsen und Thüringen, im O. an Bayern, im S. an Schwaben, im W. an Lothringen. Es zerfiel in Francia occidentalis (Rheinfranken) und orientalis, aber es war das mehr eine gewohnheitsmäßige, nicht eine rechtliche Scheidung. Das Stammesherzogtum Franken wurde 939 aufgehoben, aber in Rheinfranken hatte das Geschlecht der Salier im Speier- und Wormsgau eine so starke Stellung, daß sie im 11. Jahrh. vielfach als Herzöge (von Worms) bezeichnet wurden, und ebenso sprach man in Ostfranken von dem Herzogtum der Würzburger Bischöfe. Im 12. Jahrh. sind dann Urkunden gefälscht worden, durch welche denselben angeblich das Herzogtum verliehen sein sollte. (Vgl. Breßlau, Die Würzburger Immunitäten und das Herzogtum Ostfranken in den «Forschungen zur Deutschen Geschichte», Bd. 13, S. 87 fg., Gött. 1873.) Den Titel Herzog führte auch der spätere König Konrad III., der in Franken viele Güter und Rechte besaß, während sein Bruder Friedrich das väterliche Herzogtum Schwaben erhielt und mit ihm beim Tode König Heinrichs V. die rheinfränk.
Besitzungen des salischen Geschlechtes vereinigte. Die Söhne dieses Herzogs Friedrich waren Friedrich I. (Barbarossa), der seit 1152 die deutsche Königskrone trug, und Konrad, der vom Vater die rheinfränk. Besitzungen erbte und von seinem königl. Bruder 1155 die alte lothr. Pfalzgrafenwürde erhielt. Dies Ereignis hat den Grund gelegt zur Bildung der Pfalzgrafschaft bei Rhein im alten rheinfränk. Gebiet, die jedoch nie zu einem geschlossenen Territorium erwuchs. Es gab im alten Rheinfranken neben dem Gebiete der Pfalzgrafen mehrere größere oder kleinere geistliche, wie Mainz, Worms und Speier, sowie weltliche Territorien, wie die Wild-, Rau- und Rheingrafschaft, die Grafschaften Veldenz, Leiningen, Sponheim, Nassau, Katzenellnbogen, Wied, Ziegenhain, Isenburg, Diez, Solms, Erbach, die Herrschaften Falkenstein, Limburg, [* 26] Runkel und Hanau und die Landgrafschaft Hessen, sowie Teile der Markgrafschaft Baden. [* 27]
Auf Ostfranken aber, wo die Bistümer Würzburg und Bamberg, die Abteien Fulda [* 28] und Hersfeld, [* 29] die Burggrafschaft Nürnberg, [* 30] die Grafschaften Henneberg, Rieneck, Wertheim, Hohenlohe, Schlüsselberg, Löwenstein, Limburg und andere Territorien sich bildeten, ruhte in der Folge und bis heute allein noch der Name Franken. Als dann Kaiser Maximilian I. das Reich 1500 und 1512 in 10 Kreise teilte, wurde auch ein Fränkischer Kreis gebildet, zudem die Hochstifter Würzburg, Bamberg, Eichstätt, [* 31] das Hochmeistertum Mergentheim [* 32] des Deutschen Ordens und das Reichsstift der Abtei Schönthal, ferner die weltlichen Fürstentümer Bayreuth [* 33] und Ansbach, [* 34] die gefürsteten Grafschaften Henneberg und Schwarzenberg, die Territorien der Fränkischen Grafenkurie (eines Verbandes von 16 Reichsstandschaften, wie Hohenlohe, Castell, ¶
Erbach, Wertheim, Löwenstein, Limpurg u. s. w.), außerdem die 5 Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg ob der Tauber, Schweinfurt, [* 36] Weißenburg [* 37] und Windsheim, die 3 Reichsdörfer Althausen, Gochsheim und Sennfeld, endlich die Territorien der fränk. Reichsritterschaft (deren Ritterrat zu Schweinfurt seinen Sitz hatte) gehörten, während Rheinfranken dem Ober- und dem Niederrheinischen Kreise zufiel. 1633 richtete Bernhard von Weimar (s. d.) sich aus dem Bistum Würzburg und anstoßenden Gebieten ein Herzogtum Franken ein, das aber nach der Schlacht bei Nördlingen 1634 wieder zusammenbrach. 1792 hatte der Fränkische Kreis 27 Landesherrschaften, 1 Reichsstift, 25 Reichsgrafschaften, 8 Reichsstädte und Reichsdörfer, zusammen 69 Territorien auf nahezu 27000 qkm mit 1½ Mill. E. Mit dem Aufhören des Reichs (1806) verschwand der Name Franken wenigstens offiziell, bis ihn König Ludwig I. von Bayern, das den Hauptteil des ehemaligen Kreisgebietes umfaßt, 1837 erneuerte und statt des Obermain-, Rezat- und Untermainkreises die Benennungen Ober-, Mittel- und Unterfranken (s. die Einzelartikel) herstellte. -
Vgl. Eckhardt, Commentarii de rebus Franciae orientalis et episcopatus Wirceburgensis (2 Bde., Würzb. 1729);
Henner, Die herzogl. Gewalt der Bischöfe von Würzburg (ebd. 1874);
Fr. Stein, Geschichte F.s (2 Bde., Schweinf. 1885 - 86).