Franken
,
germanisches Volk, s. Frankenreich.
Franken
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Franken,
germanisches Volk, s. Frankenreich.
Franken,
im engern
Sinn das bedeutendste der Herzogtümer, in welche
Deutschland
[* 2] nach dem
Ausgang der karolingischen
Dynastie zerfiel. Dasselbe wurde von alters her als
Kern des aus der einstigen fränkischen
Monarchie erwachsenen
Deutschen
Reichs angesehen, weshalb auch der deutsche König, welchem
Stamm er auch angehören mochte, durch die
Wahl, die meist auf fränkischer
Erde geschah, für seine
Person das
Recht der Franken
erhielt. Die
Grenze des Herzogtums Franken
, zu
welchem auf dem linken Rheinufer gegen
Lothringen hin noch das Gebiet von
Worms,
[* 3]
Mainz
[* 4] und
Speier
[* 5] gehörte, zog
sich auf der rechten Seite des
Rheins zwischen
Sachsen,
[* 6]
Bayern
[* 7] und Alemannien hin; im N. ward sie ungefähr durch den
Lauf der
Sieg,
Eder und
Werra sowie durch den
Thüringer Wald, im O. durch das
Fichtelgebirge und die
Wasserscheide zwischen
Rednitz und
Nab, im S. durch die
Altmühl, Wernitz, den obern
Kocher, die
Enz und
Murg bezeichnet. Es zerfiel in
Francia
orientalis
(Ostfranken,
Franconia, vgl.
Fränkischer Kreis), das Gebiet auf beiden Seiten des
Mains, dessen
Mittelpunkt
Würzburg
[* 8] war, und
Francia Rhenensis (Rheinfranken
), das Land um den
Rhein und insbesondere die
Gaue am linken
Ufer dieses
Flusses; als
die
Grenze zwischen beiden Teilen von Franken
kann der
Spessart angesehen werden. Zu Anfang des 10. Jahrh. wetteiferten
zwei
Geschlechter um die herzogliche
Gewalt in Franken:
das
Haus der Popponen oder
Babenberger, deren Besitzungen in dem spätern
Bamberg
[* 9] ihren
Mittelpunkt hatten, und das
Haus der
Konradiner, die aus dem Niederlahngau stammten.
Unter
Ludwig dem
Kind brach zwischen beiden ein heftiger
Kampf, die sogen.
Babenberger Fehde, aus, in welcher
sich der König und die
Kirche auf die Seite der
Konradiner stellten, und welche damit endigte, daß nach dem
Untergang der
Babenberger, deren
Haupt
Adalbert 906 hingerichtet ward,
Konrad I. (s. d.) als
Herzog von Franken
anerkannt wurde.
Als dieser 911 zum König erwählt wurde, ging die herzogliche
Gewalt auf seinen
Bruder
Eberhard (s. d.) über. Dieser erhob
nach dem
Tod
Konrads keinen Anspruch auf die
Krone, sondern erwählte
Heinrich I. zum König und stand mit diesem, der ihm 926 auch
richterliche Befugnisse in
Lothringen übertrug, bis an sein Ende im besten Einvernehmen. Auch an der
Wahl
Ottos I. 936 nahm
Eberhard teil, empörte sich aber dann gegen
Otto im
Bund mit dessen
Brüdern
Thankmar und
Heinrich und wurde 939 bei
Andernach von Anhängern des
Königs überfallen und niedergemacht. Die
Folge dieser
Unruhen war die Aufhebung des
Herzogtums in Franken
, fortan stand das Land unmittelbar unter der
Krone.
Das mächtigste
Geschlecht in Rheinfranken
war nun das
Haus der
Salier, dessen
Haupt,
Konrad der
Rote, Schwiegersohn
Kaiser
Ottos
I. und
Herzog von
Lothringen wurde, das mit einem ausgedehnten allodialen
Besitz Grafenrechte im
Worms-,
Speier-,
Nahe- und andern
Gauen verband, dessen
Güter in
Worms ihren
Mittelpunkt hatten, und von dessen
Gliedern mehrere
Herzöge andrer
Stämme waren. Zu einer wirklich herzoglichen
Gewalt in Rheinfranken
ist dasselbe indes nicht gelangt.
Der eine
Zweig dieses
Hauses gelangte 1024 mit
Konrad II. zum
Thron;
[* 10] der andre, jüngere
Zweig starb 1039 mit dessen
Vetter
Konrad dem jüngern aus. Rheinfranken
gehörte später zum Teil den rheinischen
Pfalzgrafen, zum Teil geistlichen
Herren, den
Bischöfen von
Worms,
Speier und
Mainz, zum Teil weltlichen, den
Wild- und
Rheingrafen, den
Grafen von
Nassau,
Katzenelnbogen,
Hanau
[* 11] und den
Landgrafen von
Hessen;
[* 12] der
Name Franken war für diese
Bezirke nicht mehr im
Gebrauch. In
Ostfranken gelang
es den
Bischöfen von
Würzburg im Anfang des 12. Jahrh., herzogliche
Rechte geltend zu machen.
Als dann Kaiser Heinrich V., um den Abfall des Bischofs Erlung zu strafen, diesem die herzogliche Gewalt entzog, ernannte er seinen Neffen Konrad von Staufen zum Herzog von und dieser behielt den Titel auch bei, als 1120 Würzburg in seine Rechte wieder eingesetzt wurde. Das staufische Herzogtum ward später nach einem Hauptpunkt der Besitzungen des Hauses als Herzogtum Rothenburg [* 13] bezeichnet und erhielt sich als solches bis zum Erlöschen des Hauses; die Bischöfe von Würzburg aber erschlichen von Friedrich I. 1168 auf Grund gefälschter Urkunden Heinrichs II., Konrads II. und Heinrichs III., welche sie vorlegten, die Anerkennung und Bestätigung ihrer Rechte und nahmen (zuerst Bischof Johann II. 1411 bis 1440) den Titel Herzog von Ostfranken an, ohne daß aber dadurch dem Bischof Rechte über die bambergischen, fuldaischen, burggräflich nürnbergischen, ¶
hennebergischen, hohenlohischen und andre Gebiete, in welche das ehemalige Herzogtum zerfiel, eingeräumt worden wären. Aus diesen Gebieten wurde dann bei der Einteilung des Reichs in Kreise [* 15] der fränkische Kreis [* 16] gebildet. 1633 ließ Bernhard von Weimar [* 17] sich von den zu Heidelberg [* 18] versammelten Fürsten des Heilbronner Bundes zum Herzog von Franken ernennen, welches Herzogtum größtenteils aus geistlichen Territorien gebildet werden sollte; in Würzburg ließ Bernhard sich huldigen, vermochte sich aber nach dem Sieg der Kaiserlichen bei Nördlingen, [* 19] in Franken nicht zu behaupten.
Später wurde der größere Teil von Franken bayrisch, und 1837 erhielten die drei nördlichen Kreise des Königreichs Bayern den Namen Ober-, Mittel- und Unterfranken (s. die einzelnen Artikel).
Vgl. Eckhart, Commentarii de rebus Franciae orientalis et episcopatus Wirceburgensis (Würzb. 1729, 2 Bde.);
Breßlau, Die würzburgischen Immunitäten und das Herzogtum Ostfranken, im 13. Bande der »Forschungen zur deutschen Geschichte«, S. 87 ff. (Götting. 1873);
Henner, Die herzogliche Gewalt der Bischöfe von Würzburg (Würzb. 1874).