Fraktion
(lat., »Brechung, [* 2] Bruch«),
in
Deutschland
[* 3] gebräuchliche Bezeichnung einer Vereinigung von Gesinnungsgenossen
und politischen
Freunden in einer
Volksvertretung. Die einzelnen Fraktionen
halten, unter einem Fraktionsvorstand konstituiert,
regelmäßige und außerordentliche
Sitzungen (Fraktion
ssitzungen) und Zusammenkünfte neben den parlamentarischen
Sitzungen
ab, in welchen Beschlüsse über die von der Fraktion
zu beobachtende
Haltung und über die im
Plenum vorzunehmenden
Abstimmungen gefaßt werden, auch Vereinbarungen über die vorzuschickenden Redner, über etwa zu stellende
Anträge oder
Interpellationen
u. dgl. stattfinden.
Stärke (natürliches Vo

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Stärke.
Auch äußerlich pflegen die einzelnen Fraktionen
ihre Zusammengehörigkeit und ihre politische
Tendenz durch die
Wahl
der
Plätze im Sitzungssaal, zur
Rechten oder
Linken vom Ministertisch, anzudeuten. Im deutschen
Reichstag werden dermalen folgende
Fraktionen
unterschieden, deren Reihenfolge hier nach der
Stärke
[* 4] der Anzahl ihrer Mitglieder bestimmt ist: das
Zentrum, die
Deutschkonservativen, die
deutsch-freisinnige Partei, die
Nationalliberalen, die
deutsche Reichspartei oder die
Freikonservativen,
die Sozialdemokraten, die
Polen und die
Volkspartei.
Eine Anzahl Mitglieder des
Reichstags, darunter die Abgeordneten für
Elsaß-Lothringen,
[* 5] gehören keiner an (sogen. Wilde),
während andre Mitglieder als Hospitanten (d. h. außerordentliche Mitglieder) bestimmter Fraktionen
bezeichnet werden. Wird in den Fraktionen
auf die freie Entschließung der
einzelnen Mitglieder ein besonderer
Druck ausgeübt,
so spricht man von Fraktion
szwang. Wird in einer Fraktion durch Mehrheitsbeschluß von dem Verhalten
der Mitglieder in einer besonders wichtigen
Sache deren ferneres Verbleiben in der Fraktion
abhängig gemacht, so spricht man von
einer Fraktion
sfrage. Ist die Fraktionsfrage gestellt, so müssen diejenigen Mitglieder, welche gegen das
Gros der Fraktion
stimmen,
aus der letztern ausscheiden.