Forstdirek
tionslehre,
s. Forstpolitik. ^[= die Wissenschaft von den Zielen und Mitteln des Staats in betreff der Waldungen. Sie ist die ...]
Forstdirektionslehre
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Forstdirektionslehre,
s. Forstpolitik. ^[= die Wissenschaft von den Zielen und Mitteln des Staats in betreff der Waldungen. Sie ist die ...]
die Wissenschaft von den Zielen und Mitteln des Staats in betreff der Waldungen. Sie ist die Grundlage der forstlichen Gesetzgebung und der staatlichen Forstverwaltung. Gleichbedeutende Ausdrücke sind: Staatsforstwissenschaft (Albert, »Lehrbuch der Staatsforstwissenschaft«, Wien [* 4] 1875),
Staatsforstwirtschaftslehre (Laurop, »Staatsforstwirtschaftslehre«, Gieß. 1818; v. Berg, »Die Staatsforstwirtschaftslehre«, Leipz. 1850),
Forstpolizei (s. d.) im weitern Sinn, staatswirtschaftliche Forstkunde (Pfeil, »Grundzüge der Forstwirtschaft in Bezug auf die Nationalökonomie und Staatsfinanzwissenschaft«, Züllichau 1822-24, 2 Bde.),
Forstdirektion
(Meyer,
»Forstdirektionslehre nach den Grundsätzen der Regierungspolitik und Forstwissenschaft«, Würzb. 1820), während anderseits
Forstdirektionslehre als die Lehre
[* 5] von der Verwaltung der Staatsforsten aufgefaßt wird (G. L. Hartig).
Vgl. außerdem Roth, Theorie der Forstgesetzgebung und Forstverwaltung im Staat (Münch. 1841).