[* 2] ein für einen regelmäßigen wirtschaftlichen Betrieb eingerichteterWald. Ursprünglich
bedeutete das
WortForst den befriedeten, gebannten
Wald, welcher der allgemeinen Benutzung entzogen war, und bildete somit den
Gegensatz gegen die »gemeine
Mark« (silva communis der alten
Urkunden). Latinisierte
Formen des
Wortes sind foresta, forestis,
forestum, foreste (altfranz. forest); auch ein gebanntes, der gemeinen Benutzung entzogenes Fischwasser hieß foresta
piscationis. Das
Wort ist wohl fränkischen Ursprungs und (nach J.
Grimm) aus dem althochdeutschen foraha
(Föhre) abzuleiten.
Vgl.
Bernhardt, Geschichte des Waldeigentums, Bd. 1, S. 50 ff.
(Berl. 1872).