Formenlehre
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in der Grammatik entweder Wortlehre im Gegensatz zur Syntax oder Satzlehre ¶
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oder derjenige Teil der erstern, welcher die Wörter ihrer Form nach, sofern dieselbe durch Flexion und Ableitung bedingt wird, betrachtet; in der Mathematik die Lehre [* 3] von den Grundformen der Flächenfiguren und Körper. Während die ältere Mathematik die Kenntnis dieser Grundformen voraussetzte oder durch die jedem Abschnitt vorangestellten Definitionen zu geben unternahm, verlangt die neuere Pädagogik einen dem eigentlichen mathematischen Unterricht vorausgehenden Kursus geometrischer Anschauungen, dessen erste Stufen bei einer verständigen, planvollen Erziehung freilich schon der ersten mütterlichen Anweisung im vorschulpflichtigen Alter zufallen.
Während in höhern Schulen auf dieser Grundlage sich der planimetrische und stereometrische Unterricht mit seinen wissenschaftlichen
Beweisen aufbaut, behält in Volksschulen auch für die höhern Altersstufen der Unterricht die Form des
Anschauungsunterrichts bei und begnügt sich mit der praktischen Nachweisung der wichtigsten Lehrsätze (Kongruenz, Flächen-,
Körperberechnung etc.) durch den Augenschein. Wie jene erste Einführung in die mathematische Formenlehre
für die gesamte Verstandesbildung,
so ist diese volkstümliche Raumlehre für die praktische Ausbildung des Handwerkers etc. von hoher Bedeutung.
Eingeführt in die Didaktik ist dieser Unterrichtszweig von Pestalozzi (»ABC der Anschauung oder Anschauungslehre der Maßverhältnisse«,
Basel
[* 4] 1803) und Herbart (»Pestalozzis Idee eines ABC der Anschauung«, Götting. 1802, 2. Aufl. 1804); ihre praktische Ausbildung verdankt
sie vorzüglich Diesterweg.
Vgl. Schurig, Geschichte der Methode der Raumlehre (in Kehrs »Geschichte der Methodik«, 1. Bd., Gotha [* 5] 1877).