Formalien
(Formalitäten, lat.), Förmlichkeiten, d. h. äußere Umstände, womit man gewisse Handlungen zu begleiten hat, um letztern zufolge gesetzlicher Bestimmung die nötige Rechtsgültigkeit zu geben, z. B. bei der Errichtung eines Testaments.
Gewöhnlich spricht man auch von Formalien
,
um an und für sich unwesentliche
Handlungen
und
Erklärungen zu bezeichnen, die aber gleichwohl nach Herkommen oder
Gesetz zur Rechtsgültigkeit eines
Aktes erforderlich sind.