Fonds
(franz., spr. fóng),
Grund und
Boden (Fonds
de terre); dann eine Geldanlage, Geldbestand,
Grundkapital u. dgl., daher
Amortisationsfonds
,
Reservefonds etc. In
England bezeichnete man früher mit Fonds.
(Funds) insbesondere solche
Staatseinnahmen,
welche zur Verzinsung und Tilgung von
Anleihen bestimmt waren. Ursprünglich war jede einzelne
Anleihe
auf eine besondere
Einnahme fundiert.
Später vereinigte man die zusammengehörigen Fonds
zu großen
Gruppen, an deren
Stelle dann 1786 der
allgemeine Amortisationsfonds
trat. In
Frankreich verstand man unter Fonds
publics (holl. Fundsen) von jeher die Staatsschuldverschreibungen
überhaupt. In
Deutschland
[* 2] bezeichnet man als Fonds
oft
Wertpapiere, welche zu Vermögensanlagen benutzt werden,
im
Gegensatz zu den
Wechseln; im engern
Sinn versteht man neuerdings an der
Börse unter Fonds
nur gewisse als verhältnismäßig
sicher geltende, fest verzinsliche Effektengattungen, namentlich Staatsobligationen und
Pfandbriefe landschaftlicher
Korporationen.
Fonds
börse, die
Börse, an welcher hauptsächlich Fonds
gehandelt, d. h. Fonds
geschäfte
gemacht, werden. Diese
Geschäfte sind meist nur Bargeschäfte, keine
Differenzgeschäfte und werden vielfach nur von amtlich
bestellten
Maklern vermittelt. Fonds
makler, der
Makler in Fonds;
à f. perdu heißt auf
Leibrenten angelegtes, »eisernes
Kapital«
sowie unentgeltliche Beiträge für nicht hinreichend rentable
Unternehmungen. Im übertragenen
Sinn ist Fonds
auch
s. v. w. Geistesvorrat, geistige Befähigung, Wissensschatz, innerer sittlicher
Gehalt etc.