Folge,
in der Logik dasjenige Verhältnis der Gedanken, Urteile und Sätze untereinander, welches vollständiger durch Grund und Folge (ratio et consecutio) bezeichnet wird. Wenn nämlich ein Gedanke den andern in Ansehung seiner Gültigkeit bestimmt, so heißt jener der Grund (s. d.), dieser die Folge; z. B.: Wenn der Mond sein Licht nach seinem Stand gegen die Sonne wechselt (Grund), so muß er es von dieser empfangen (Folge). Diese Art der Gedankenverbindung nennt man daher Folgerung; jedoch bezeichnet man mit diesem Ausdruck öfters auch das, was man aus dem Vorhergehenden ableitet oder folgert, also den Folgesatz, während dasjenige, welches den Grund enthält, der Grundsatz (insbesondere dann, wenn es selbst nicht mehr aus einem andern gefolgert, sondern unmittelbar einleuchtend ist) heißt.
Folgerichtig heißt ein Gedanke oder eine ganze Gedankenreihe (Theorie, System), worin das als Folge. Gesetzte zu dem als Grund Gesetzten in einem solchen Verhältnis steht, daß ersteres wirklich aus dem letztern herfließt oder folgt. Ist dies nicht der Fall, oder widerspricht gar das eine dem andern, so heißt der Gedanke folgewidrig. Die Folgerichtigkeit heißt auch Konsequenz, die Folgewidrigkeit auch Inkonsequenz. Doch werden die letztern Ausdrücke auch auf dem praktisch-sittlichen Gebiet gebraucht, so daß ersterer Charakterfestigkeit, letzterer Charakterlosigkeit ausdrückt.