Folge
,
in der
Logik dasjenige
Verhältnis der
Gedanken,
Urteile und
Sätze untereinander, welches vollständiger
durch
Grund und Folge
(ratio et consecutio) bezeichnet wird. Wenn nämlich ein
Gedanke den andern in Ansehung seiner Gültigkeit
bestimmt, so heißt jener der
Grund (s. d.), dieser die Folge;
z. B.:
Wenn der
Mond
[* 3] sein
Licht
[* 4] nach seinem
Stand gegen die
Sonne
[* 5] wechselt
(Grund), so muß er es von dieser empfangen
(Folge
). Diese Art der Gedankenverbindung nennt man daher Folgerung; jedoch bezeichnet man mit diesem
Ausdruck öfters auch das,
was man aus dem Vorhergehenden ableitet oder folgert
, also den Folgesatz, während dasjenige, welches den
Grund enthält,
der
Grundsatz (insbesondere dann, wenn es selbst nicht mehr aus einem andern gefolgert
, sondern unmittelbar
einleuchtend ist) heißt.
Folge
richtig heißt ein
Gedanke oder eine ganze Gedankenreihe
(Theorie,
System), worin das als Folge.
Gesetzte zu dem als
Grund Gesetzten
in einem solchen
Verhältnis steht, daß ersteres wirklich aus dem letztern herfließt oder folgt. Ist dies nicht der
Fall,
oder widerspricht gar das eine dem andern, so heißt der
Gedanke folge
widrig. Die Folgerichtigkeit heißt
auch
Konsequenz, die Folge
widrigkeit auch Inkonsequenz. Doch werden die letztern
Ausdrücke auch auf dem praktisch-sittlichen
Gebiet gebraucht, so daß ersterer Charakterfestigkeit, letzterer Charakterlosigkeit ausdrückt.