Flurschützen
,
s. Feldhüter.
Flurschützen
3 Wörter, 30 Zeichen
Flurschützen,
s. Feldhüter.
(Flurdiener), die von einer Gemeinde oder einem Grundbesitzer zur Ausübung des Feldschutzes angestellte Person. Soll der Feldhüter die Autorität eines Polizeioffizianten genießen, so muß er unter Beobachtung der für Polizeibeamte geltenden Vorschriften bestellt werden. Nach dem preußischen Feld- und Forstpolizeigesetz vom insbesondere bedarf die Wahl der Bestätigung des Landrats (Amtshauptmanns, Oberamtmanns); auch können die Gemeinden aus der Zahl ihrer Mitglieder Ehrenfeldhüter bestellen. und Ehrenfeldhüter müssen ein Dienstabzeichen führen und bei Ausübung ihres Amtes auf Verlangen vorzeigen.
Nr. | Ergebnis | Feldhüter |
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1 | Feld|hü|ter, der: jmd., der →Felder bewacht; Flurschütz. |