in der
Taktik die beiden
Enden der Frontlinie einer aufgestellten
Truppe,
Armee etc., deren jedes je nach der
Schulterrichtung der
Mannschaft der rechte oder linke Flügel genannt wird. Im
Gefecht sucht man bei der
Verteidigung gern Anlehnung
für beide an möglichst ungangbares
Terrain, damit der Gegner sie nicht umfassend angreifen kann. Flügelvornehmen
ist eine teilweise
Schwenkung. - Bei Bauwerken bezeichnet man mit Flügel diejenigen Teile eines Gebäudes, welche, mit dem Hauptteil
desselben unter irgend einem
Winkel
[* 3] verbunden, integrierende Teile desselben bilden, dann auch bei einem langen Gebäude die
beiden Endteile der Hauptfronte.
Das unter seiner Mitwirkung herausgegebene
»PraktischeWörterbuch der englischen und deutschen
Sprache« (11. Aufl., Leipz. 1883, 2 Bde.),
in dem zum erstenmal die grammatische
Terminologie der neuern deutschen Sprachforschung auf das
Englische
[* 12] angewendet ist, bearbeitete
sein Sohn
KarlFelixAlfredFlügel.
2)
GustavLeberecht, Arabist, geb. zu
Bautzen,
[* 13] bezog 1821 die
Universität in
Leipzig, wo er sich der
Theologie, daneben
besonders dem
Studium der orientalischen, namentlich der semitischen,
Sprachen widmete.
LetztereStudien setzte er seit 1827 in
Wien
[* 14] fort, wo er, von
Hammer-Purgstall veranlaßt, die arabische
Anthologie des Thaâlibi unter dem
Titel: »Der vertraute
Gefährte
des Einsamen in schlagfertigen
Gegenreden« mit deutscher Übersetzung
(Wien 1829) herausgab. In
Paris,
[* 15] wohin er
sich nach einer
Reise in den
Orient begab, war er über ein Jahr lang Silvestre de
SacysSchüler. Nach seiner Rückkehr ward
er 1832
Professor an der Landesschule in
Meißen,
[* 16] legte aber 1850 sein
Amt nieder. Er starb Flügels bedeutendste
Arbeit ist die Herausgabe des großen encyklopädisch-bibliographischen
Wörterbuchs des
Hadschi Chalfa,
mit lateinischer Übersetzung und
Kommentar (Leipz. 1835-52, 7 Bde.).
Außerdem lieferte er eine »Geschichte der Araber« (2. Aufl.,
Leipz. 1864) und besorgte für
Tauchnitz eine Stereotypausgabe des
Korans nach eigner Textrezension (das. 1834) und eine spätere
Revision (das. 1841). Derselben folgten: die
»Concordantiae Corani arabicae« (Leipz. 1842);