Fluch,
eigentlich ein böser Wunsch, dessen Ausführung der Sprecher der Gottheit überläßt, also das Gegenteil von Segen. Der mit Jehovah geschlossene Bund zieht wie für die, welche ihn halten, Segen, so für seine übertreter Fluch nach sich, und insofern kommt der Fluch schon im Alten Testament als gesetzlicher Akt vor wie später auch in der Kirche (s. Bann). Fluchen, jemand Böses anwünschen und dabei Gott selbst oder sonstige höhere Kräfte zu Hilfe rufen, überhaupt auch leichtsinniges und zornmütiges Umsichwerfen mit religiös bedeutsamen Formeln, heiligen Namen etc. Vgl. Verfluchen und Anathema.