Florentiner
[* 2] Konzil, berühmt durch die zwischen der griechischen und römischen Kirche geschlossene Übereinkunft, insonderheit durch die in ihrer diplomatischen Unsicherheit erst neuerdings, infolge der vatikanischen Beschlüsse über die Unfehlbarkeit, ans Licht [* 3] gezogenen Bestimmungen über den Primat des Papstes. Die Synode war von vornherein durchaus das Werk der Politik einerseits des griechischen Kaisers Johannes VI. Paläologos, welcher für seine von den Türken bedrängte Herrschaft Hilfe beim Abendland suchte, anderseits des Papstes Eugen IV., welcher einen Gegenschlag gegen das Baseler Konzil versuchte, indem er die Synode zu Ferrara [* 4] eröffnete und im Februar 1439 nach Florenz verlegte.
Da man in den im März abgeschlossenen öffentlichen Sitzungen nichts erreicht hatte, ward seither auf Betrieb des persönlich anwesenden griechischen Kaisers im engern Kreis [* 5] von je zehn Deputierten beider Parteien verhandelt. Die Griechen waren durch die Not zu Unionisten geworden und gaben unter dem despotischen Druck ihres Kaisers in allen wesentlichen Punkten nach. Sie konzedierten die Trinitätslehre (das Filioque), die Lehren [* 6] vom Fegfeuer, von den Seelenmessen und guten Werken, während im Punkte des Abendmahls die Indifferenz des Gebrauchs von gesäuertem und ungesäuertem Brot [* 7] beliebt wurde. Am meisten Schwierigkeiten verursachte der Primat des Papstes, den die Griechen nur im Sinn eines Ehrenvorranges zugeben konnten.
Endlich gab der Kaiser, wie es wenigstens schien, auch hierin nach. Die im Dom zu Florenz beschworne Union war nur ein Scheinakt. Nicht bloß war der Hauptvertreter der griechischen Theologie, der Erzbischof Marcus Eugenicus von Ephesos, [* 8] zur Unterschrift nicht zu bewegen, sondern die orientalischen Patriarchen, mit Ausschluß des von Konstantinopel, [* 9] sprachen auch 1443 den Bann über alle unierten Griechen aus. Nach der Abreise der Griechen aus Florenz tagte das Konzil noch sechs Jahre mit sieben Sitzungen, von denen die beiden letzten zu Rom [* 10] stattfanden, wohin die Synode 1442 verlegt ward. Auf den Vereinigungsakt der Griechen folgte noch das Schauspiel einer erneuerten Vereinigung mit allen kleinern orientalischen Kirchengemeinschaften, wie Jakobiten, Maroniten, Monophysiten etc.
Vgl. Frommann, Kritische Beiträge zur Florentiner Kircheneinigung (Halle [* 11] 1872);
Derselbe im »Jahrbuch für deutsche Theologie« 1877.