Titel
Flageolett
(franz., spr. -scholett), 1) (Flaschenett) kleines Blasinstrument, der letzte Vertreter der Familie der Schnabelflöten (s. Flöte), in Frankreich noch in neuerer Zeit wieder in Aufnahme gekommen, steht eine Oktave höher als die gewöhnliche (Quer-) Flöte. -
2) Orgelstimme von 2' und 1', ein Flötenregister von ziemlich enger Mensur. -
3) Bezeichnung für die durch Teilschwingungen der
Saiten hervorgebrachten
Töne der
Streichinstrumente (Flageoletttöne
, franz.
sons harmoniques), welche einen eigentümlich pfeifenden, aber weichen, ätherischen
Klang haben, der von dem Kratzgeräusch
der sonstigen
Töne dieser
Instrumente frei ist (ital. flautato). Das Flageolett
wird
erzeugt, indem der
Punkt der
Saite leise mit der Fingerspitze berührt wird, welcher genau der Hälfte, dem Drittel oder
Viertel
etc. der
Saite entspricht; diese schwingt dann nicht in ihrer ganzen
Länge, sondern in 2, 3, 4 etc. Abteilungen, deren jede
selbständig den betreffenden Oberton hervorbringt.
Andre als die natürlichen
Obertöne
[* 2] der
Saiten werden hervorgebracht, indem zunächst durch festen
Griff (vgl.
Sattel) die
Saite
so weit verkürzt wird, daß der gewünschte
Ton in der Obertonreihe des nunmehrigen
Tons der
Saite entspricht, z. B. cis'''
auf der g-Saite, indem a gegriffen und dann die
Stelle des cis' (⅕) leicht berührt wird. Die Flageoletttöne
sprechen auf dicken
Saiten
(Kontrabaß,
Cello) leichter an als auf dünnen, auf übersponnenen schlechter als auf einfachen.