Finanzoper
ationen,
im weitern
Sinn alle auf finanzielle
Zwecke, also namentlich auf
Vermehrung der
Staatseinnahmen und
Verminderung der
Staatsausgaben, berechneten Maßregeln; im engern
Sinn die auf das Staatskreditwesen, also auf Kontrahierung
oder Tilgung von
Staatsschulden, sich beziehenden
Verfügungen und zwar insbesondere die »künstlichern« Benutzungsweisen
des öffentlichen
Kredits. In der Ersinnung solcher
Operationen erprobt sich die
Finanzkunst, und zwar ohne
sich einem moralischen Vorwurf auszusetzen, solange sie weder zu Täuschungen noch zu Gewaltmitteln ihre Zuflucht nimmt.
Der
Begriff der Finanzoper
ationen wird übrigens auch auf bedeutendere
Unternehmungen von
Privaten, insbesondere der
»haute finance«, d. h.
der großen Geldmächte an der
Börse, auf dem Kapitalmarkt ausgedehnt.