Filiation
(lat.), eigentlich Sohn- oder Tochterschaft, Verhältnis des Sohns oder der Tochter zu den Eltern;
daher im geistlichen Ordenswesen das Abhängigkeitsverhältnis der Ordensmitglieder den Ordensobern gegenüber und die für die erstern daraus herfließende Verpflichtung zum Gehorsam den letztern gegenüber;
Filiation
sbriefe,
Briefe, welche
von
Klöstern, besonders Bettelmönchsklöstern, ausgestellt wurden, um
Laien oder auch
Weltgeistliche gegen eine
Schenkung an
Geld oder
Gut zur Mitbrüderschaft und zur
Teilnahme an den Segnungen des klösterlichen
Lebens zu erheben;
Filiation
sklage,
die
Klage auf
Anerkennung der
Vaterschaft und
Alimentation des
Kindes, welche nach römischem
Recht nur gegen
den ehelichen
Vater gegeben war, während aber heutzutage auch die außereheliche
Vaterschaft im Weg der
Klage ermittelt werden
kann.
Dem französischen Recht ist jedoch eine solche Klage fremd ¶
mehr
(la recherche de la paternité est interdite). Filiation
sprobe, Teil der Ahnenprobe (s. Ahnen), nämlich die Nachweisung der
ununterbrochenen Reihenfolge der Ahnen vom Stammhalter oder Gründer einer Seitenlinie, der kirchlichen und bürgerlichen Rechtmäßigkeit
der aufgeführten Ehen und im engern Sinn der wirklichen ehelichen Abkunft der betreffenden Person. Die zu diesem Zweck
beigefügte urkundliche Nachweisung ist der Filiation
stext.