Fides
(lat.), das Zutrauen zu jemand, daß er redlich handle; dann Treue, Redlichkeit, Gewissenhaftigkeit; daher personifiziert: Göttin der Treue (im Halten der Versprechungen und Eide), die in der ältern Zeit des römischen Staats im höchsten Ansehen stand. Schon zu Numas Zeit besaß diese Göttin, die den Staat zu bewahren hatte, einen Tempel; [* 2] ein andres Heiligtum wurde ihr auf dem Kapitol vom Konsul M. Ämilius Scaurus geweiht. Man stellte sie als Matrone dar, mit einem weißen (Farbe der Treue) Schleier, mit einem Oliven- oder Lorbeerkranz, mit vorgestreckter Rechten, auch eine Turteltaube, einen Fruchtkorb oder Ähren haltend.
Vgl. Graefe, De Concordiae et Fidei imaginibus (Petersb. 1858). -
Fides
graeca (punica), griechische
(punische)
Treue, wird ironisch für Wortbrüchigkeit gebraucht, weil
der
Meineid unter den Griechen und den
Puniern häufig vorkam. Fides
publica ist das von seiten des
Staats gegebene
Versprechen
des
Schutzes, der Sicherheit der
Person, also das vom
Staat verbürgte sichere
Geleit, insofern der
Staat die
Bürgschaft dafür
übernimmt;
dann überhaupt das öffentliche Zutrauen, welches dem
Staat und seinen
Instituten, öffentlichen
Urkunden etc. geschenkt werden soll. Fides
implicita, unbedingtes Vertrauen, blinder
Glaube;
fides
juridica, rechtliche Glaubwürdigkeit;
fides
pastoralis, amtliche Glaubwürdigkeit eines
Geistlichen;
fides
sponsalitia,
Treue der Verlobten. Vgl.
Bona fides.