Feuerwerker
,
im gewöhnlichen Leben
Personen, die die Anfertigung von Lustfeuerwerken
und das
Abbrennen solcher als
Gewerbe betreiben. In der ältern
Artillerie waren die Feuerwerker
zur Bedienung der Wurfgeschütze
(Böller, Mörser)
bestimmt und bildeten mit den
Büchsenmeistern
die erste Rangklasse der
Artilleristen. Außerdem lag ihnen die Anfertigung der
Kunstfeuer ob. Im 18. Jahrh. wurden die Feuerwerker
den Artilleriekorps als
Unteroffiziere einverleibt. Seitdem ist Feuerwerker
lediglich die
Bezeichnung einer höhern Unteroffizierscharge der
Artillerie, oder die Feuerwerker
sind Mitglieder eines besonders
mit der Anfertigung und dem Gebrauche der
Feuerwerkskörper betrauten Artilleriezweiges, welche als Feuerwerke
rkorps oder
-Personal bezeichnet wird und den Artillerieregimentern unterstellt ist.
Man unterscheidet Oberfeuerwerker
und Feuerwerker, erstere haben Feldwebel-, letztere Sergeantenrang. Das gesamte
Feuerwerker
personal stand in
Preußen
[* 2] früherhin in technischer Hinsicht unter einem Artilleriehauptmann
als Feuerwerksmeister. Seit 1868 werden im deutschen
Heere geeignete Oberfeuerwerker
nach Ablegung einer besondern Prüfung
zu Feuerwerkslieutenants und später -Premierlieutenants und -Hauptleuten befördert. Zur Ausbildung der Feuerwerker
dient
die Oberfeuerwerker
schule (s. d.) in
Berlin.
[* 3]
Truppenteile, die lediglich zur Anfertigung von Gegenständen der
Pyrotechnik bestimmt
sind, heißen Feuerwerkscompagnien.