Feuerwehrr
ettungsapparate.
Die Feuerwehrr
ettungsapparate müssen so beschaffen sein, daß sie ohne großen
Zeitverlust gebraucht werden können und selbst von sehr hohen Gebäudeteilen eine Rettung ermöglichen;
Einfachheit derselben ist daher Hauptbedingung. Hierher gehören die Leiter (s. Feuerleitern) und
die Leine, welche beim Herablassen am Karabinerhaken (s. Feuerwehrausrüstung) gebremst wird.
Andere kunstvolle Konstruktionen,
wie z. B. Fahrstuhlapparate, mit
Thüren und Fallbrücken versehene teleskopartige Rettungstürme, Scherentürme, durch welche
man versuchte, die Leiter zu ersetzen, haben sich bisher nicht bewährt.
Seil- und Gurtleitern gestatten keinen Angriff zu machen, sie sind nur als Rettungsgeräte für sehr gefährliche Wohnräume zu verwenden und erfordern für ihren Gebrauch Kraft [* 2] und turnerische Gewandtheit. Höchst wichtig und vielseitig verwendbar ist der Rettungsschlauch, ein etwa 15-20 m langer und etwa 80 cm weiter Schlauch aus Segeltuch, welcher in einer Fensteröffnung befestigt und außerhalb des Gebäudes nach dem Erdboden herabgeleitet wird. Die zu rettenden Menschen, selbst ganz hilflose, werden in die obere Öffnung des Schlauchs eingesteckt und gleiten in dem Rettungsschlauch schnell und gefahrlos nach unten.
Die das untere Schlauchende haltende Feuerwehrmannschaft läßt bei Ankunft des Geretteten den Schlauch nach und hilft demselben beim Aussteigen aus der im Schlauche befindlichen schlitzartigen Öffnung. Bei Rettung einzelner Personen kommt auch der Rettungssack oder Rettungskorb in Anwendung, der an einem Seil (Fahrseil) mit Rolle befestigt auf- und abgezogen wird. Derselbe dient sowohl für Menschen- wie für Sachenrettung. Das Rettungs- oder Rutschtuch findet Anwendung bei Massenrettungen und ist ein 2 1/2-3 m breites, 16-20 m langes offenes Segeltuch, welches am Fenster von hohen Gebäuden befestigt, von den Rettungsmannschaften auf der Straße gehalten und straff angezogen und von den Bedrohten als Rutschbahn benutzt wird.
Das Sprungtuch, ein etwa 16 qm großes quadratisches mit Gurten versehenes Segeltuch, dient als letztes Hilfsmittel in allen den Fällen, wo ein Empordringen zu den bedrohten Menschen auf andere Weise nicht mehr möglich ist. Beim Gebrauch wird dasselbe an allen vier Seiten von 24 bis 30 Mann festgespannt und unter dem Fenster aufgehalten, aus welchem die zu rettende Person in das Sprungtuch herabspringt. Versuche, mittels Geschützen (nach Art der bei Rettung von Schiffbrüchigen verwendeten Raketenapparate) Leinen oder Strickleitern zu den Gefährdeten emporzuschleudern, haben bei den deutschen Feuerwehren keine Beachtung erzielt. Selbstrettungsapparate nennt man Apparate, die zur Rettung der eigenen Person Verwendung finden; sie sind in den verschiedensten Konstruktionen ausgeführt und bestehen fast alle in einem langen Seil mit Gurt zum Einschnallen der zu rettenden Person und einer Bremsvorrichtung, die langsames Herablassen am Seil ermöglicht.