Feuerlösch
dosen,
s. Feuerschutz.
Feuerlöschdosen
3 Wörter, 34 Zeichen
Feuerlöschdosen,
s. Feuerschutz.
der Inbegriff aller Veranstaltungen zum Schutz des Lebens und Eigentums der Menschen gegen die zerstörende Gewalt des Feuers. Zu denselben gehören die Feuerverhütung, die Feuerlöschung, die Feuerrettung mittels der Feuerwehr (s. d.), im weitern Sinn auch die Feuerversicherung (s. d.).
Die Feuerverhütung (Feuerpolizei) bezweckt, der Entstehung und Entwickelung von Feuer möglichst vorzubeugen. Erfahrungsgemäße Ursachen zur Entstehung von Feuer liegen 1) in der Bauart der Gebäude, 2) in der Beschaffenheit der darin untergebrachten beweglichen Gegenstände, 3) in dem Verkehr der Menschen, insbesondere in dem Gewerbebetrieb, und 4) in natürlichen Vorgängen. Die Feuerverhütung hat daher die Aufgabe:
1) durch Überwachung der feuersichern Bauweise, insbesondere der massiven Umfassungen und Dachungen, wie der Errichtung und Unterhaltung der Feuerungsanlagen [* 4] baupolizeiliche Aufsicht zu führen (die hierher gehörigen Vorschriften enthalten die Baupolizeiordnungen und die gesetzlichen Bestimmungen über das Schornsteinfegewesen);
2) Anordnungen zu treffen wegen Aufbewahrung feuergefährlicher Stoffe und wegen Sicherung derselben gegen Entzündung (hierher gehören die Aufsichtführung über Lager [* 5] von Spirituosen, Ölen, Sprengstoffen etc. und die Schutzmaßregeln gegen leichte Entflammbarkeit von Holz- und Faserstoffen durch feuersichern Anstrich mit Wasserglas, borsauren Salzen, Phosphaten und Sulfaten, bez. Imprägnieren mit wolframsaurem Natron, schwefelsaurem Ammoniak und andern Salzlösungen);
3) den Umgang mit Feuer und Licht [* 6] und den Gewerbebetrieb zu überwachen, nicht minder zur Begegnung der Brandstiftung über böswillige und unzurechnungsfähige Personen Aufsicht zu führen (zu den gefährlichen Gewerbsanlagen gehören größere Feuerungsanlagen, Bereitungs- und Lagerstätten für explosible und brennbare Gase [* 7] erzeugende Stoffe, Teer-, Firnis-, Lacksiedereien, Spinnereien etc.; zur Verminderung der Feuersgefahr in derartigen Anlagen dient die Beleuchtung [* 8] durch elektrisches Licht);
4) Schutzmaßregeln zu treffen gegen Selbstentzündungen und gegen Blitzschlag (Vorschriften über zweckmäßige Herstellung von Blitzableitern). Besondere Aufmerksamkeit der Feuerpolizei erfordern diejenigen Bauten, in welchen größere Menschenmassen sich zu versammeln pflegen, als: Theater, [* 9] Säle, Kirchen, Schulen etc. Infolge der verhängnisvollen neuesten Theaterbrände sind für die Schauspielhäuser besondere Sicherheitsmaßregeln vorgeschrieben worden.
Sie bestehen in der Vorschrift massiver Bauweise, feuersicherer Trennung des Bühnenhauses vom Zuschauerraum durch massive Scheidewand und eisernen Vorhang, Herstellung und Freihaltung breiter Treppen [* 10] und Ausgänge mit nach außen schlagenden Thüren, Anbringung von Notausgängen, Notbeleuchtung, Zugänglichkeit für die Löschanstalten und sorgsamer Instandhaltung derselben, feuersichern Anstrichs und Imprägnation brennbarer Stoffe (s. Flammenschutzmittel 2).
Die Schnelligkeit, mit welcher Feuersbrünste um sich greifen, erfordert ein möglichst schnelles und planvolles
Eingreifen der Feuerlösch
anstalten. Zur Organisation der Feuerlösch
anstalten bedarf man hinreichender
Wasservorräte, tüchtiger Geräte und eingeübter Bedienungsmannschaften, welche sämtlich jederzeit für den Kampf bereit
gehalten, bei eintretender Gefahr sofort herbeigerufen und unter einheitlicher Oberleitung planmäßig verwendet werden müssen.
Zur Wasserversorgung genügt bei einfachen Verhältnissen die Anstauung fließender Gewässer oder auch die Ansammlung der Tagewasser in Teichen, Zisternen u. dgl.; in großen Städten aber bedarf man der Wasserleitungen. Außer dem Wasser kommen künstliche Löschmittel zur Anwendung, welche den brennenden Körper besser als Wasser mit einer luftabschließenden Schicht umgeben. Hierher gehören Mischungen des Wassers mit Lehm, Thon, Salz [* 11] etc., ferner Mischungen brennbarer Stoffe, welche beim Verbrennen erstickende Gase, wie schweflige Säure etc., in Massen entwickeln.
Unter letztern haben sich bisher am besten die Feuerlöschdosen bewährt, welche aber hauptsächlich nur in geschlossenen Räumen verwendbar sind. Bis zum vollständigen Verbrennen der Dose wird eine Thür oder ein Fenster des betreffenden Raums geöffnet, um das Zersprengen der Fenster durch den Druck der massenhaft erzeugten Gase zu verhüten. Erfordert auch des erstickenden Dampfes wegen der Gebrauch der Löschdosen große Vorsicht, so sind dieselben doch insofern von Nutzen, als sie bei Bränden in geschlossenen Räumen die helle Flamme [* 12] so lange unterdrücken, bis die Löschanstalten in Thätigkeit treten.
Zu den Löschgeräten gehören Hacken, Schaufeln und Schutzbretter, Eimer und Schöpfer. Ist das Wasser aus weitern Entfernungen herbeizuschaffen, so sind fahrbare Wasserfässer erforderlich. Das Wasser, welches durch Saugwerke (Zubringer, Hydrophore) gehoben wird, pflegt man in Schlauchleitungen zuzuführen. Den obersten Platz unter den Löschgeräten nimmt die Feuerspritze ein, deren erste der Goldschmied Anton Platner in Augsburg [* 13] 1518 erbaut hat. Sie muß bei leichter ¶
Transportfähigkeit einen starken, geschlossenen Wasserstrahl mit möglichst wenig Bedienungsmannschaft erzeugen und als Saug- wie als Druckwerk benutzbar sein. In größern Städten bedient man sich der 1832 von Ericsson in Cincinnati zuerst angegebenen Dampffeuerspritzen, welche bei Ersparung von Menschenkräften in kurzer Zeit große Wassermassen werfen (s. Feuerspritzen). [* 15] In neuester Zeit hat man begonnen, die flüssige Kohlensäure als Triebkraft wie als unmittelbar wirkendes Löschmittel bei den Feuerspritzen zu verwenden und zwar hauptsächlich in Berlin [* 16] zum Löschen ohne Wasser nach dem Patent C. Mönch und mit Wasser nach dem Patent Raydt.
Erfolge der Praxis sind zwar bis jetzt nicht bekannt, doch werden seit 1½ Jahr in Berlin nach Anordnung des Branddirektors Witte Versuche angestellt, und sind bei dortiger Feuerwehr bereits vier Spritzen mit Kohlensäurebetrieb im Dienst. Die zur Fortleitung des Wassers dienenden Schläuche werden aus Hanf oder auch aus Leder gefertigt. Die Hanfschläuche sind billiger und leichter zu behandeln, lassen jedoch, namentlich zu Anfang des Gebrauchs, Wasser durch. Man wendet deshalb gummierte Hanfschläuche an, welche zwar etwa dreimal teurer sind als die gewöhnlichen, sich aber als vorzüglich bewährt haben und in neuerer Zeit vielfach den noch kostspieligern Lederschläuchen vorgezogen werden.
Die Schlauchwellen und Schlauchwagen dienen zum Transport und zur Legung der Schläuche. Letztere erfolgt möglichst an der Außenseite der Gebäude mit Hilfe von 8-14 m langen Leitern. In Städten und bei vervollkommten Löschanstalten werden Haken-, Dach- und Schiebeleitern verwendet. Die Hakenleiter besteht aus einem oder zwei von leichtem, doch zähem Holz [* 17] gefertigten, mit Sprossen versehenen Bäumen von 3-4 m Länge, an deren oberm Ende ein rechtwinkeliger oder zwei gebogene schmiedeeiserne Haken angebracht sind.
Die zum Aufsteigen an der Außenseite der Gebäude bestimmten Steiger sind mit Leibgurt, Karabinerhaken, Axt und Leine ausgerüstet. Um von dem Fenster des obersten Stockwerks über die Hauptsimskante nach dem Dach [* 18] zu gelangen, bedient man sich des Simsbockes. Derselbe besteht aus einem etwa 2 m langen und 0,5 m breiten Brett, welches mittels Riegel und Spreizen so im Fenster befestigt wird, daß es wagerecht über die Hausfronte herausragt und die Stütze bietet für eine auf demselben nach dem Dach anzulegende, etwa 4 m lange Leiter.
Die Anwendung dieses Geräts erfordert die größte Vorsicht. Zur Besteigung der Dächer dient die Dachleiter, welche etwa 3,5 m lang und mit einem beweglichen, zum Einschlagen und seitlichen Einhängen geeigneten eisernen Haken versehen ist. Endlich wird zum Besteigen der Gebäude die Schiebeleiter angewendet. Dieselbe besteht aus drei Teilen von je 8-10 m Länge, welche in zusammengeschobenem Zustand flach aufeinander liegen, auf einem fahrbaren Gestell ruhen und beim Gebrauch auseinander geschoben und aufgerichtet werden.
Die Schiebeleitern haben den Vorzug, daß sie sich, völlig frei stehend, ohne Anlehnen an ein Haus aufrichten und besteigen lassen. Als Löschgeräte, doch nur zur Unterdrückung kleiner Brände tauglich, sind noch zu nennen: die Feuerpatsche (Löschbesen), die Hand-, Trag-, Butten- und Krückenspritzen für den Hausgebrauch sowie die Extinkteure (Gasspritzen), die Hydronette und Hydropulte. Da die Löschthätigkeit nicht bloß in dem Aufbringen der Löschmittel, sondern auch in dem Entfernen leicht brennbarer Gegenstände aus dem Bereich der Flammen besteht, so bedarf man auch zur Beseitigung von Gebäudeteilen der Einreißegeräte. Das gewöhnlichste ist der Feuerhaken, ein großer schmiedeeiserner Haken mit Spitze an einer 8-9 m langen Stange. Zum Einreißen auf weitere Entfernung und mit Anwendung einer größern Zahl von Menschenkräften dient der Seilhaken. Außerdem kommen Beile, Äxte, Sägen [* 19] und bei ausgedehnten Feuersbrünsten selbst Sprengstoffe zur Anwendung.
Die Feuerlösch
geräte bedürfen einer geschulten und disziplinierten Bedienung, der Löschmannschaft, welche einen Teil
der Feuerwehr (s. d.) bildet. Die Alarmvorrichtungen zur Feuerkundmachung haben
je nach den örtlichen Verhältnissen verschiedene Gestaltung. Im Dorf und in kleinern Städten begnügt man sich damit, die
Tage- und die Nachtwächter mit der Feuermeldung zu betrauen; man macht auch jeder Privatperson zur Pflicht,
ein aufgehendes Feuer sofort zu melden, sei es auch nur durch den einfachen Feuerruf (Feuerschreien).
Das Alarmzeichen wird mit der Feuerglocke durch Sturmläuten, auch mit dem Nebelhorn, gegeben. In Städten mit hohen Türmen hat man auf letztern ständige Feuerwächter stationiert, welche den Ort des Brandes durch die Feuerfahne, bez. Feuerlaterne anzeigen, auch durch das Sprachrohr abrufen. An manchen Orten hat man besondere Vorrichtungen zur Bestimmung des Brandortes. Überall, wo ständige Feuerwachen bestehen, wird jetzt die Kundmachung des Feuers mittels des elektrischen Telegraphen [* 20] bewirkt. In Berlin sind sämtliche Feuerwachen, Depots und Feuermeldestellen telegraphisch verbunden, und ohne allen öffentlichen Feuerlärm erfolgt eine fast augenblickliche Meldung an die stets bereite Hilfe. Es bestehen daselbst 113 Stationen mit 127 Meldeapparaten.
Die bereit gehaltenen Feuerlösch
anstalten müssen nach Eingang einer Feuermeldung so schnell wie irgend möglich zur Verwendung
gelangen. Dazu bedarf es leicht zugänglicher, geräumiger Geräteschuppen und der Beseitigung aller
das Fortkommen der Löschmannschaften hindernden Verkehrsstörungen. Zum Transport der Geräte werden die Löschmannschaften
selbst oder besser Pferde
[* 21] verwendet. Große Städte besitzen ständige Feuerwachen, deren jede einzelne ein zum selbständigen
Kampf mit dem Feuer geeignetes Ganze bildet und so organisiert ist, daß vom Eingang der telegraphischen Feuermeldung bis zum
Abrücken nach der Brandstelle nur wenige Minuten vergehen.
Die Oberleitung erstreckt sich auf die Leitung der Löschoperationen beim Feuer und muß auf dem Brandplatz in einer Person
vereinigt, auch mit unumschränkter Gewalt ausgestattet sein. Denn auf dem Brandplatz entscheiden oft wenige Sekunden über
den Ausgang des Kampfes. Dem mit der Oberleitung betrauten Mann müssen schnelle und klare Auffassung,
Kaltblütigkeit, Entschiedenheit und vor allem gediegene Kenntnis der Regeln, nach denen das Feuer zu bekämpfen ist, zu Gebote
stehen (vgl. Schumann, Taktik der Berufsfeuerwehr, Berl. 1868). Nach dem heutigen Stande der Feuerlösch
kunst unterscheidet
die Berufsfeuerwehr zwischen Klein-, Mittel- und Großfeuer, je nach dem Umfang der zur Dämpfung eines
Feuers aufzuwendenden Mittel, und nennt denjenigen Brand ein Kleinfeuer, welcher mittels Eimers oder Handspritze zu bewältigen
ist, ein Mittelfeuer dasjenige, welches mit einer größern Spritze oder einem Hydranten und einer Schlauchleitung bewältigt
werden kann, und ein Großfeuer ein solches Feuer, zu dessen Dämpfung zwei und mehr
¶
größere Spritzen, Hydranten und Schlauchleitungen nötig sind. Feuerlösch
regeln: Jedes Feuer muß begrenzt, daher von seinen
Endpunkten aus gleichzeitig bekämpft werden. Hierdurch soll zunächst das Fortschreiten desselben verhindert werden. Das
Vordringen nach dem Herd muß schrittweise und so stattfinden, daß die abgelöschten Teile einen vollständig kalten, also
gegen Wiederentzündung geschützten Raum bilden. Stets ist auf sichern Rückzug Bedacht zu nehmen.
Leicht feuerfangende, gefährdete Gebäudeteile sind mittels des Wasserstrahls oder durch Abbrechen zu schützen. Das Einnässen hat sich in den Grenzen [* 23] der Notwendigkeit zu halten. Das Einreißen ist nur im Notfall und mit Maß vorzunehmen. Das Feuer ist bis zum letzten Funken zu töten. Die Regelung aller die Feuerlöschung betreffenden Angelegenheiten erfolgt durch die Feuerordnung, die durch Landesgesetz oder örtliche Bestimmungen festgestellt wird.
Die Feuerrettung hat in erster Linie die Rettung gefährdeter Menschen, in zweiter die Bergung von Sachen zur Aufgabe. Der Wert der Sachenrettung gipfelt in der Bergung unersetzlicher Gegenstände, als: Urkunden, Kunstgegenstände, Bibliotheken u. dgl. Durch die Sachenrettung dürfen die Löscharbeiten nicht beeinträchtigt werden. Die Geräte für die Rettung müssen so beschaffen sein, daß sie ohne großen Zeitverlust in Thätigkeit zu setzen sind und die Rettung selbst von den höchsten Gebäudeteilen herab ermöglichen.
Die einfachsten Rettungsgeräte sind die Leiter und das Seil. Man hat jedoch auch besondere Rettungsmaschinen und Apparate, oft von kunstvoller Konstruktion, erbaut. Die heutige Technik hat Vorrichtungen mannigfacher Art geliefert, mittels deren das gefahrlose Herablassen von Menschen und Sachen aus der Höhe in möglichster Kürze erzielt werden soll. Es gehört hierher der Rettungsschlauch, ein etwa 24 m langer Schlauch aus Segeltuch von entsprechender Weite, welcher in einer Fensteröffnung befestigt und unter einem spitzen Winkel [* 24] nach dem Erdboden geleitet wird.
Dasselbe wird durch ein nach der Erde gespanntes Leitseil erreicht, an welchem der zu rettende Gegenstand herabgelassen wird. Als Ersatz ist in neuester Zeit das sogen. Rutschtuch dazugekommen, welches jedoch bis jetzt noch nicht hinreichend geprüft ist. Zu nennen sind ferner der Rettungssack, welcher an einem Seil befestigt wird und gleichmäßig zum Retten von Personen und Sachen benutzt werden kann, sowie das Rettungstuch (Sprungtuch), auf welches die zu rettende Person herabspringt, während eine entsprechende Zahl von Mannschaften dasselbe straff gespannt hält. Zu diesem jederzeit gefährlichen Mittel ist jedoch nur im äußersten Notfall zu greifen.
Diejenigen Geräte, welche zur Rettung der eignen Person dienen, die Selbstrettungsapparate, bestehen in solchen Apparaten, welche das ungefährliche Herablassen an einem Seil mittels verschiedenartiger Bremsvorrichtungen ermöglichen. Während die Menschenrettung vorkommenden Falls von jedem Feuerwehrmann vorzunehmen ist, hat man für die Sachenrettung besonders organisierte Abteilungen, Rettungsscharen, gebildet. Die Bergeplätze müssen so gelegen sein, daß sie die möglichste Sicherheit gegen eine weitere Gefährdung durch das Feuer bieten.
Geschichtliches. Von den Feuerlösch
anstalten der alten Kulturvölker ist wenig bekannt. In Deutschland
[* 25] zeigen sich die ersten
Anfänge der Feuerordnung erst im 13. Jahrh., und die Entwickelung war eine sehr langsame. Nach den wesentlichsten
Verbesserungen kann man vier
Perioden in der Geschichte des deutschen Feuerlösch
wesens unterscheiden. Die erste derselben
reicht bis zur Einführung der Feuerspritze Anfang des 16. Jahrh.;
die zweite bis zur Erfindung der Schläuche und Zubringer, Ausgang des 17. Jahrh.;
die dritte bis zur Bildung militärisch organisierter Feuerwehren, Mitte des 19. Jahrh.;
die vierte bis in die neueste Zeit.
Die gesetzliche Regelung des Feuerlösch
wesens in den deutschen Landen hat bereits im 18. Jahrh.
begonnen; das älteste deutsche Landesgesetz dieser Art dürfte die königlich sächsische Dorffeuerordnung vom Jahr 1775 sein.
Später sind mehrere allgemeine und spezielle Landesgesetze und Verordnungen dazu gekommen, unter andern das braunschweigische
Gesetz von 1874 und das meiningensche Gesetz von 1879. Die neuesten Gesetze dieser Art sind in Württemberg
[* 26] und Weimar
[* 27] erschienen.
Weitere Gesetze stehen in Aussicht.
Vgl. Fiedler, Geschichte der deutschen Feuerlösch-
und Rettungsanstalten (Berl.
1873);
Magirus, Das Feuerlösch
wesen in allen seinen Teilen (Ulm
[* 28] 1877);
Nowak, Die Neuorganisation der Leipziger Berufsfeuerwehr (Leipz. 1882);
die von der Verwaltung der Berliner [* 29] Feuerwehr verfaßten Berichte und Reglements, die Berichte über die deutschen Feuerwehrtage (Kassel [* 30] 1874, Stuttgart [* 31] 1877, Dresden [* 32] 1880, Salzburg [* 33] 1883).
Das Feuerlösch
wesen betreffende Zeitschriften erscheinen in München,
[* 34] Stuttgart, Wien,
[* 35] Barmen,
[* 36] Neumünster,
Winterthur, Leipzig,
[* 37] Danzig.
[* 38]