eine aus gleichzeitiger Licht- und Wärmeentwickelung gebildete Erscheinung. Tritt dieselbe an festen oder flüssigen
Körpern auf, so nennt man sie Glut, bei Gasen Flamme. Wo Licht ohne nachweisbare Wärme entwickelt wird, spricht
man nicht von Feuer, wie z. B. beim Phosphoreszieren. Im Altertum hielt man das Feuer für etwas Materielles, und Aristoteles nennt
es eins der vier Elemente.
Vgl. Lindner,
Das Feuer, kulturhistorische Studie (Brunn 1881);
Heumann, Das Feuer (Basel
1883).
Über die Umstände, unter denen Feuererscheinungen auftreten, vgl. Licht und Wärme. - Feuer heißen auch die bei der Darstellung
und Verarbeitung von Schmiedeeisen benutzten Feuerstätten mit und ohne Gebläse, welche, mit Holzkohlen, Koks oder Steinkohlen
geheizt, bald zur Hervorbringung oxydierender Wirkung (Schmiede- oder Frischfeuer, Feineisenfeuer, Feuergrube), bald zur Reduktion
(Rennfeuer), bald nur zum Erhitzen (Wärme-, Schweiß-, Gärbfeuer etc.) dienen.
im militärischen Sinn das Schießen aus Feuerwaffen, daher Feuerwirkung die durch die verfeuerten Geschosse erzielten
Resultate; Feuergefecht, ein Kampf, in dem nur von den Schußwaffen Gebrauch gemacht wird, man also in gewissem Abstand vom Gegner
bleibt. Feuerarten sind bei der Infanterie: a) Einzelfeuer in zerstreuter Ordnung, gesteigert bis zum Schnellfeuer;
b) Einzelfeuer aus geschlossenen Abteilungen, Schnellfeuer genannt, wobei jeder Mann im Glied feuert, sobald er geladen und
das Ziel erfaßt hat; c) gleichzeitiges Feuer auf Kommando, Salven größerer oder kleinerer Abteilungen, auch gliederweise (im
Karree), viergliederig, wobei zwei dicht hintereinander stehende Abteilungen zugleich schießen,
die vordern zwei Glieder knieend, die hintern stehend, im vorigen Jahrhundert auch Pelotonfeuer zu drei Gliedern.
Salven wie Einzelfeuer werden im Liegen, Knieen, Stehen eingeübt. Bei der Artillerie unterscheidet man a) geschützweises Feuer, wobei
die Geschütze der Batterie mit kleinen Pausen nacheinander feuern, von einem Flügel anfangend, so daß
man die Wirkung jedes Schusses beobachten kann, und b) Schnellfeuer mit Schrapnells oder Kartätschen, vorübergehend gegen
direkten Angriff auf die Batterie gerichtet, wobei jedes Geschütz feuert, sobald es geladen und gerichtet ist. Feuerpausen
sind kurze Unterbrechungen der Schießthätigkeit unter Beibehaltung der Feuerbereitschaft. Im Festungskrieg bestimmt die
vom Kommandeur der Artillerie fast jeden Tag festgestellte Feuerordnung die Zahl der täglich oder stündlich abzugebenden Schüsse
und die zu beschießenden Ziele.
jede Erscheinung, bei der gleichzeitig eine kräftige Wärme-und Lichtentwicklung auftritt. Das Feuer ist
weder ein eigenes Element, wie die Alten meinten, noch entspringt es aus der Verbindung der Körper mit einem eigentümlichen
Stoffe, Phlogiston genannt, wie die ältere Chemie bis auf Lavoisier annahm (s. Phlogistische Chemie); sondern
es tritt meist bei sehr energischen chem. Prozessen (s. Verbrennung) oder wohl auch bei physik. Vorgängen (z. B. beim elektrischen
Glühlicht im luftleeren Raum) als begleitende Erscheinung auf.
Feste und flüssige Körper, welche die Erscheinung des Feuer zeigen, nennt man glühend, oder
man sagt: sie sind in Glut; feurige Gase bilden eine Flamme (s. d.). Es giebt auch eigentümliche Lichterscheinungen
ohne bedeutendere Wärmeentwicklung (s. Phosphoreszenz). Man benutzt das Feuer sowohl als
Lichtquelle, wie als Wärmequelle. Die Materialien zur Erzeugung von Feuer sind die Leuchtstoffe (s. d.) und die Heizmaterialien
(s. d.). Zur Erregung des Feuer dienen die Feuerzeuge (s. d.)
und Feueranzünder (s. d.). - Flüssiges Feuer ist soviel wie Phönizisches
Feuer (s. d.); über Bengalisches Feuer s. d. -
über die Verehrung des Feuer als religiösen Brauch s. Feuerdienst. Zur Verhütung von Feuersgefahr
verbietet das Deutsche Strafgesetzbuch §. 368 unter 5, 6, 7 bei Geldstrafe bis 60 M. oder Haftstrafe
bis 14 Tagen Scheunen, Ställe, Böden oder andere zur Aufbewahrung feuerfangender Sachen dienende Räume mit unverwahrtem Feuer oder
Licht zu betreten oder sich denselben mit unverwahrtem Feuer oder Licht zu nähern; auch an gefährlichen Stellen in Wäldern
oder Heiden oder in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangenden Sachen Feuer anzuzünden, in gefährlicher
Nähe von Gebäuden oder feuerfangenden Sachen mit Feuergewehr zu schießen oder Feuerwerk abzubrennen. Über die Bestrafung
der Brandstiftung s. d.