Fetwa
(arab.), der Rechtsspruch oder das gesetzliche Gutachten eines Mufti;
Aus den Fetwas
der
Muftis setzt sich das türkische
Gewohnheitsrecht zusammen.
Das Fetwa
(billigende
Gutachten) des
Scheich ul
Islam ist zur Gültigkeit
jedes neuen Staatsgesetzes oder sonstigen
Schrittes der
Regierung erforderlich.