Fetialen
(Fetiāles, nicht Feciales),
Name eines
Kollegiums bei den
Römern, das zur Aufrechterhaltung des
Völkerrechts
nach einigen von
Numa, nach andern von
Ancus Marcius eingesetzt war. Es bestand aus 20 den vornehmsten Geschlechtern entnommenen
lebenslänglichen Mitgliedern und hatte vorzugsweise die Aufgabe,
Verträge abzuschließen und unter den
festgesetzten
Formalitäten den
Krieg anzukündigen. Glaubten sich die
Römer
[* 2] von einem fremden
Staat beleidigt, so wurden gewöhnlich
vier Fetialen
als
Herolde (oratores, legati) an die
Grenze desselben beordert, um
Genugthuung zu fordern (clarigatio).
Der erste, der Sprecher dieser Gesandtschaft, hieß Pater patratus, ein andrer, welcher die vom Konsul auf dem Kapitol gepflückten und die Gesandtschaft unverletzlich machenden heiligen Kräuter (verbenae) trug, Verbenarius. War die Genugthuung nach Ablauf [* 3] von 33 Tagen nicht erfolgt, so war der Kriegsfall entschieden. Noch einmal erschien ein Fetial an der Landesgrenze und schleuderte unter Ausrufung der üblichen Formel: »Bellum indico facioque« einen in Blut getauchten Speer ins feindliche Gebiet.
Als später bei der größern
Ausdehnung
[* 4] des
Reichs diese
Zeremonie an der
Grenze nicht mehr ausführbar war, verlegte man sie
in die
Nähe des
Tempels der
Bellona (s. d.). Zum feierlichen
Abschluß eines Bündnisses waren wenigstens zwei Fetialen
nötig, der
Pater patratus und der Verbenarius. Sie trugen
Kränze von den geweihten
Verbenae, und nachdem die Vertragsbedingungen
festgestellt waren, schlug ersterer mit geweihtem Steinmesser das Opferschwein zu
Boden, indem er schwur, so solle auch sein
Volk sterben, falls es treubrüchig werde. Die Fetialen
hatten auch die
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Auslieferung (deditio) jedes römischen Bürgers, der die Person eines Fremden oder die Rechte eines fremden Staats verletzt hatte, zu bewerkstelligen, umgekehrt aber auch die Auslieferung eines Fremden zu verlangen, von welchem einem römischen Bürger oder dem römischen Staat Ähnliches widerfahren war.