Festungsstrafe
,
eine minder schwere
Freiheitsstrafe, welche namentlich bei solchen
Verbrechen und
Vergehen eintreten
soll, die nicht auf eine ehrlose
Gesinnung zurückzuführen sind. Das deutsche
Reichsstrafgesetzbuch hat dafür die Bezeichnung
»Festungshaft« (s. d.). In
Preußen
[* 2] war die Festungsstrafe
bis zur Einführung des deutschen
Militärstrafgesetzbuchs
vom militärische
Freiheitsstrafe für
Gemeine. Für
Unteroffiziere war mit Verhängung dieser
Strafe
Degradation stets
verbunden.
Die Festungsstrafe
bestand in
Einschließung und Beschäftigung mit militärischen
Arbeiten unter Bewachung. Die in eine
Strafabteilung
aufgenommenen Festungsst
räflinge blieben
Soldaten, der Disziplinarstrafgewalt unterworfen und mußten
die Dauer der Strafzeit später nachdienen. Die geringste Dauer der
Strafe war drei
Monate. Jetzt ist an ihre
Stelle Gefängnis
getreten. Unter Festungsbaustrafe verstand man früher eine schwere
Strafe, bei welcher die Gefangenen
(Baugefangene) öffentliche
und schwere
Arbeiten zu verrichten und dabei
Ketten zu tragen hatten.