Fessel
,
Gegenstand mit dem man etwas «faßt», im Mittelalter jeder
Riemen, an dem etwas getragen wurde.
Schildfessel ist der
Riemen, an dem der über die Schulter geworfene Schild,
[* 2] Hornfessel
der
Riemen, an dem das
Hifthorn hing. Im 14. Jahrh. wird sie, ohne dem erwähnten Zwecke zu dienen, ein
bei Männern und Frauen beliebter Schmuck und mit Schellen behängt. – Jetzt wird das Wort Fessel
meist nur noch
für die
Ketten gebraucht, die gewissen Gefangenen angelegt werden. Fessel
dürfen Untersuchungsgefangenen im Gefängnis,
im Fall der Gefahr auch bei einzelnen Vernehmungen, bei besonders gewaltthätigem Benehmen zum Schutz
anderer, zur Verhütung von Selbstmord und Entweihung angelegt werden. In der Hauptverhandlung (s. d.)
soll der Angeschuldigte ungefesselt
sein.
Vgl. Deutsche [* 3] Strafprozeßordn. §. 116; Österr.
Strafprozeßordn. §§. 188, 198, 239.