Titel
Ferien
(Feriae), bei den alten Römern allgemeiner Name der Feiertage, an welchen die Geschäfte ruhten, Opfer dargebracht, Gastmähler gehalten oder Spiele veranstaltet wurden. Man unterschied zunächst Feriae publicae und privatae, je nachdem sie von Staats wegen angeordnet waren oder nur einzelne Familien angingen. Von erstern gab es wiederum drei Arten:
1) Feriae stativae oder legitimae, die stehenden und an bestimmten Monatstagen wiederkehrenden Feste, wohin z. B. die Nundinae (s. d.) gehörten; ^[richtig: 2)] Feriae conceptivae, die beweglichen, welche zwar jährlich, aber nicht an bestimmten Tagen, sondern nach jedesmaliger obrigkeitlicher oder priesterlicher Anordnung gefeiert wurden, wie die Feriae Latinae (das große Fest, welches alljährlich dem Jupiter Latiaris als dem Schirmherrn des Latinerbundes zu Ehren gefeiert wurde) und Sementivae (das Saatfest der Römer), [* 2] die Paganalien und Kompitalien;
3) Feriae imperativae, die außerordentlichen, die bei gewissen Veranlassungen vom Senat angeordnet wurden, z. B. die Supplikationen, bei besondern Gelegenheiten veranstaltete Bitt- und Dankfeste etc. Kaiser Claudius beschränkte die allzusehr angewachsene Zahl der Feriae publicae. Die Feriae privatae waren teils Feste und Opfer, die von gewissen Geschlechtern an bestimmten Tagen des Jahrs begangen wurden, teils solche, die in jeder Familie vorzukommen pflegten, wie Geburtstage, Totenfeste (Feriae denicales) etc. Durch Mommsens Bearbeitung der Fasti im »Corpus inscriptionum latinarum« (Bd. 1) ist der römische Festkalender für das ganze Jahr klargestellt worden. Feriae forenses (Gerichtsferien) waren bei den alten Römern die Dies festi und nefasti, später besonders je 30 Tage im Sommer und Herbst, der Anfang des bürgerlichen Jahrs, die Gründungstage Roms (21. April) und Konstantinopels (11. Mai), die Tage der Geburt und des Regierungsantritts des Kaisers, die sieben Tage vor und nach Ostern, alle Sonn- und christlichen Festtage (weiteres s. Gerichtsferien). - Später ging das Wort in den römischen Kirchenkalender über und bezeichnete zunächst Tage, die zur Ehre Gottes oder eines Heiligen gefeiert wurden (daher Feriales libri, die Bücher, in denen die Feste der Märtyrer verzeichnet waren), seit Papst Silvester I. aber alle Tage der Woche, weil die ältesten Christen außer dem Sonntag noch den Mittwoch und Freitag als Tage des Gebets zu feiern pflegten und, um beide Wochentage zu unterscheiden, den einen Feria quarta, d. h. den Feiertag, welcher der vierte Wochentag war, und den andern Feria sexta, d. h. den Feiertag, welcher der sechste Wochentag war, nannten. Natürlich zogen diese beiden Benennungen auch die Feria secunda ¶
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für Montag, Feria tertia für Dienstag etc. nach sich. Sonntag und Sonnabend jedoch behielten meist die Namen Dominica (s. d.)
und Sabbatum (s. d.). Daher Feriale officium (Tagzeiten), die in den Brevieren den katholischen Geistlichen für bestimmte Stunden
der einzelnen Wochentage vorgeschriebenen Gebete. Über die an Lehranstalten und Universitäten eingeführten Ferien
, d. h.
die Zeiträume, in welchen keine Unterrichtsstunden oder Vorlesungen stattfinden, s. Schulferien und Universität.