Fénelon
(spr. fēn'lóng),
François de Salignac de
la Motte,
Erzbischof von
Cambrai, geb. 1651 auf dem
Schloß Fénelon
in
Périgord, ward 1675
Geistlicher im
Kirchspiel St.-Sulpice zu
Paris.
[* 2] Daneben war er auch
Superior der
Nouvelles Catholiques,
eines
Vereins junger
Damen von
Adel, welche sich mit
Bekehrung protestantischer Mädchen abgaben. Vom König 1686 nach
Saintonge und
Aunis zur
Bekehrung der dortigen
Hugenotten gesandt, unterzog er sich dieser Aufgabe in der Form, daß
Dragoner
ihm überall vorarbeiteten, er aber diese
Erbschaft mit vollem
Bewußtsein antrat (vgl.
Douen, L'intolérance de Fénelon
, Par.
1872). Solche Erfolge, seine eindringliche Predigtweise sowie sein
»Traité sur le ministère des pasteurs« hatten seinen
Namen schon bekannt gemacht, als er (1689) zum
Lehrer der Enkel
Ludwigs XIV., der
Herzöge von
Burgund,
Anjou und
Berri, ernannt
wurde. 1693 ward er Mitglied der
Akademie und 1695
Erzbischof von
Cambrai.
Einen Wendepunkt in seinem Leben bezeichnet seine Verteidigung der Frau Guyon (s. d.) in der »Explication des maximes des Saints sur la vie intérieure« (Par. 1697),
worauf er durch
Bossuets Einfluß in sein
Bistum verwiesen, sein
Buch zur Verdammung nach
Rom
[* 3] gesandt ward. Erst nachdem Fénelon
wegen des 1699 ohne sein
Wissen erschienenen
Fürstenspiegels
»Aventures de Télémaque«, in welchem er als
Erzieher der
Prinzen
Muster der
Weisheit und einer fürstlichen
Erziehung aufstellte, gänzlich dem
Hofe verdächtigt worden war, erließ
Innocenz XII. ein
Breve
worin 23
Sätze
der »Explication« verworfen wurden. Fénelon
verlas diese
Verurteilung selbst auf seiner
Kanzel und ermahnte
seine
Gemeinde, sich danach zu richten. Er starb Aus den von
Douen in dem genannten Werk mitgeteilten
Dokumenten
erhellt, daß er nicht bloß mit der Bekehrungsarbeit der
Dragoner, sondern auch
mit den entsetzlichen Maßnahmen, welchen
die jungen Hugenottinnen in dem
Asyl der neuen Katholikinnen ausgesetzt waren, einverstanden war und auch
sonst zu Quälereien gegen die standhaft bleibenden
Reformierten aufgemuntert hat.
Später ist es seinem Andenken zu gute gekommen, daß seine Schrift »Directions pour la conscience d'un roi« (Amsterd. 1734),
die
Idee eines zwischen
Fürst und
Volk bestehenden
Vertrags ausführend, vom
Kardinal
Fleury unterdrückt und erst 1774 von
Ludwig XVI. wieder freigegeben ward. Der »Télémaque«, welcher, sogleich
nach dem Erscheinen verboten, erst nach dem
Tod Fénelons
wieder gedruckt werden konnte, wurde bis in die neueste Zeit in
zahllosen
Ausgaben verbreitet und in fast alle lebenden
Sprachen übersetzt (deutsch von
Kollmann, Augsb. 1878). Unter den Gesamtausgaben
der
Schriften Fénelons
, deren letzte von A.
Martin (Par. 1874, 3 Bde.) besorgt
wurde, ist keine einzige ganz vollständig; hervorzuheben ist die von Bausset besorgte in 22
Bänden (das. 1821-24), zu welcher
die »Correspondance de Fénelon«
(hrsg.
von
Caron, 1727-29, 11 Bde.) eine Ergänzung bildet; eine deutsche
erschien
Leipzig
[* 4] 1781, 5 Bde., die religiösen
Schriften deutsch von Silbert (Regensb. 1837-39, 4 Bde.)
und von
Claudius (3. Ausg., Leipz. 1878).
Vgl. Bausset,
Histoire de Fénelon
(Par. 1808; neue Ausg. 1856, 4 Bde.,
und 1862; deutsch von M.
Feder, Würzb. 1811-13, 3 Bde.);
Tabaraud,
Supplément aux histoires de
Bossuet et de Fénelon
(Par.
1822);
Hunnius,
Leben Fénelons
(Gotha
[* 5] 1873);
Wunderlich, Fénelon
,
Erzbischof von
Cambrai (Hamb. 1873).